Aktuelles


Barrierefreie Version

Schnellnavigation im Dokument


Inhalt

13.10.2022

Das Definitionshandbuch der PEPP-Version 2021/2023 stellen wir Ihnen im Bereich Definitionshandbuch zur Verfügung.


13.10.2022

Die Selbstverwaltungspartner (Deutsche Krankenhausgesellschaft, GKV-Spitzenverband und der Verband der privaten Krankenversicherung) und das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK GmbH) haben die Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) für das Jahr 2023 unter Beteiligung von Bundesärztekammer und Deutschem Pflegerat erneut angepasst.


13.10.2022

Die Selbstverwaltungspartner (Deutsche Krankenhausgesellschaft, GKV-Spitzenverband und der Verband der privaten Krankenversicherung) und das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK GmbH) haben die Deutschen Kodierrichtlinien für die Psychiatrie/Psychosomatik (DKR-Psych) für das Jahr 2023 unter Beteiligung von Bundesärztekammer und Deutschem Pflegerat erneut angepasst.


07.10.2022

Der Antrag zu dem anhängigen Verfahren S20220012 „Klärung Anwendung DKR-Psych 2022, PP014f auf Leistungen am Aufnahmetag in der KJPP“ ist auf der Internetseite des Schlichtungsausschusses nach § 19 KHG unter www.schlichtungsausschuss-19khg.de verfügbar.


05.10.2022

Die Vergleichsdaten nach § 6 Psych-Krankenhausvergleichs-Vereinbarung für den Vereinbarungszeitraum 2019 stehen Ihnen ab sofort deutschlandweit und je Bundesland zum Herunterladen zur Verfügung (Stand 30.09.2022).


30.09.2022

Zur Umsetzung der Vorgaben des § 17b Abs. 3 S. 6 KHG wurde auf Basis der Ergänzungsvereinbarung vom 16.08.2022 am Freitag, dem 23. September 2022 die dritte Ziehung von Krankenhäusern, die zur Teilnahme an der Kostenkalkulation verpflichtet werden, unter notarieller Begleitung durchgeführt. Für den Entgeltbereich „DRG“ wurden insgesamt 30 Ziehungen durchgeführt, bei denen jeweils ein Krankenhaus zufällig gezogen wurde. Das Ziehungsergebnis stellen wir Ihnen gem. § 4 Abs. 2 der Vereinbarung zur Erhöhung der Repräsentativität der Kalkulation ab sofort als pdf-Dokument zur Verfügung.


28.09.2022

Aktuell befinden sich Mails mit gefälschtem Absender „inek-drg.de“ im Umlauf, die zur Anmeldung an einem Microsoft-Konto auffordern. Diese Mails wurden nicht vom InEK versandt; es handelt sich um Spam-Mails.


01.09.2022

Ab sofort können Sie NUB-PEPP-Anfragen nach § 6 Abs. 4 BPflV für 2023 über das InEK Datenportal an das InEK übermitteln. Bitte beachten Sie, dass NUB-PEPP-Anfragen ausschließlich über das InEK Datenportal möglich sind.


01.09.2022

Die im schriftlichen Verfahren vom 04.08.2022 getroffene Entscheidung des Schlichtungsausschusses nach § 19 KHG zu dem Verfahren S20220007 „Klärung“ stellen wir Ihnen hiermit mit der Begründung zur Verfügung:  [Entscheidungen des Schlichtungsausschusses] 


01.09.2022

Ab sofort können Sie NUB-Anfragen nach § 6 Abs. 2 KHEntgG für 2023 über das InEK Datenportal an das InEK übermitteln. Bitte beachten Sie, dass NUB-Anfragen ausschließlich über das InEK Datenportal möglich sind.



seitenübergreifender Abschnitt