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20.05.2022

Der Antrag zu dem anhängigen Verfahren S20220009  „Beatmungsstunden OPS 8-718.8 bzw. 8-718.9 (ZE2022-190)“ ist auf der Internetseite des Schlichtungsausschusses nach § 19 KHG unter www.schlichtungsausschuss-19khg.de verfügbar.


17.05.2022

Das InEK ist mit dem Schreiben vom 29. April 2022 durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) beauftragt worden, eine geeignete Datenerhebung zur Weiterentwicklung der Pflegepersonaluntergrenzen im Jahr 2022 unter Anpassung des Konzepts zur Abfrage und Übermittlung von Daten im Sinne des § 137i Abs. 3a SGB V durchzuführen. Ab sofort stellen wir den gezogenen Krankenhäusern die Anlage 2a (Ansprechpartner), Anlage 2b (Bankverbindung) und  Anlage 3 (Informationen über die Verpflichtung zur Lieferung von Daten zur Weiterentwicklung der Pflegepersonaluntergrenzen) sowie das Konzept zur Verfügung.


17.05.2022

Ab sofort stellen wir Ihnen die Datensatzbeschreibung und die auszufüllenden Excel-Dateien/CSV-Dateien (inkl. Beispiele) zur Lieferung von Daten zur Weiterentwicklung der Pflegepersonaluntergrenzen zur Verfügung.

Für die aktuelle PpUG-Weiterentwicklung im Jahr 2022 sind zwingend die aktuell gültigen Dateien zu verwenden. Eine Datenlieferung mit den Dateien aus dem letzten Jahr kann nicht verarbeitet werden und gilt als nicht übermittelt.


03.05.2022

Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung wurde die unterjährige Datenübermittlungsverpflichtung im § 21 Abs. 3b KHEntgG aufgenommen:

Daher sind von allen Krankenhäusern, die der Datenübermittlungsverpflichtung gem. § 21 Abs. 1 KHEntgG unterliegen,  zum 15.06., zum 15.10. und zum 15.01. eines jeden Jahres jeweils unterjährig Daten gem. § 21 Abs. 3b KHEntgG zu liefern. Die Datenlieferung erfolgt zum Zwecke der Überprüfung nach § 24 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes sowie für ergänzende Analysen zum Zweck der Weiterentwicklung der Entgeltsysteme. Im Bereich Datenlieferung gem. § 21 Abs. 3b KHEntgG stellen wir Ihnen weitere Informationen zur Verfügung.


27.04.2022

Die in der Sitzung des Schlichtungsausschusses nach § 19 KHG vom 23.03.2022 getroffenen Entscheidungen zu den Verfahren S20220001 „Thrombektomie ZE 133“, S20220002 „Adhäsiolyse“, S20220003 „Erregerkodierung“ und S20220004 „Sepsiskodierung“ stellen wir Ihnen hiermit mit der Begründung zur Verfügung:  Entscheidungen des Schlichtungsausschusses


04.04.2022

Die Vergleichsdaten nach § 6 Psych-Krankenhausvergleichs-Vereinbarung für den Vereinbarungszeitraum 2019 stehen Ihnen ab sofort deutschlandweit und je Bundesland zum Herunterladen zur Verfügung (Stand 31.03.2022).


01.03.2022

Ab sofort steht Ihnen für die Umsetzung der PpUG-Nachweis-Vereinbarung 2021 im InEK-Datenportal die Möglichkeit zur Übermittlung der Jahresmeldung für das Jahr 2021 an das InEK zur Verfügung.


16.02.2022

Im Bereich Neue Untersuchungs- u. Behandlungsmethoden steht eine aktualisierte Aufstellung der Informationen nach § 6 Abs. 2 KHEntgG (NUB-DRG) für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden für 2022 zum Herunterladen zur Verfügung. Die Aktualisierung betrifft ausschließlich die Angaben zur Anzahl der anfragenden Krankenhäuser bei einigen Verfahren. Der Status hat sich bei keinem Verfahren geändert.


16.02.2022

Ab sofort steht Ihnen das InEK-Datenportal für die Übermittlung der Angaben nach der PpUG-Nachweis-Vereinbarung 2022 (Quartalsmeldungen für das Jahr 2022) zur Verfügung.


11.02.2022

Ab sofort stellen wir Ihnen gem. § 137i Abs. 4a SGB V für das Jahr 2022 die Angaben der Krankenhäuser über die pflegesensitiven Bereiche in den Krankenhäusern, die diese auf Grundlage des § 5 Absatz 3 und 4 der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung übermittelt haben, zur Verfügung.



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