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28.09.2021

Gemäß § 21 Abs. 10 Satz 5 KHG und der Verordnung zur Regelung weiterer Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser vom 07. April 2021 stellen wir Ihnen um die variablen Sachkosten bereinigte Entgeltkataloge für die pauschalierenden Entgeltsysteme 2021 nach den §§ 17b und 17d KHG zur Verfügung.


16.09.2021

Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung wurde die unterjährige Datenübermittlungsverpflichtung im § 21 Abs. 3b KHEntgG aufgenommen:

Daher sind von allen Krankenhäusern, die der Datenübermittlungsverpflichtung gem. § 21 KHEntgG Abs. 1 unterliegen, zum 15.06.2021, zum 15.10.2021 und zum 15.01.2022 jeweils unterjährig Daten gem. § 21 Abs. 3b KHEntgG zu liefern. Die Datenlieferung erfolgt zum Zwecke der Überprüfung nach § 24 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes sowie für ergänzende Analysen zum Zweck der Weiterentwicklung der Entgeltsysteme. Im Bereich Datenlieferung gem. § 21 KHEntgG (unterjährige Datenübermittlung) stellen wir Ihnen weitere Informationen zur Verfügung.


10.09.2021

Ab sofort steht Ihnen das InEK-Datenportal für die Übermittlung der Bestätigung des Jahresabschlussprüfers gem. § 6a Abs. 3 Satz 4 KHEntgG zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie zudem auf unserer Internetseite im Bereich Pflegebudget 2020.


01.09.2021

Ab sofort können Sie NUB-PEPP-Anfragen nach § 6 Abs. 4 BPflV für 2022 über das InEK Datenportal an das InEK übermitteln. Bitte beachten Sie, dass NUB-PEPP-Anfragen ausschließlich über das InEK Datenportal möglich sind.


01.09.2021

Ab sofort können Sie NUB-Anfragen nach § 6 Abs. 2 KHEntgG für 2022 über das InEK Datenportal an das InEK übermitteln. Bitte beachten Sie, dass NUB-Anfragen ausschließlich über das InEK Datenportal möglich sind.


16.08.2021

Die Selbstverwaltungspartner (Deutsche Krankenhausgesellschaft, GKV-Spitzenverband und der Verband der privaten Krankenversicherung) haben sich auf eine Aktualisierung der Erläuterungen zur Kodierrichtlinie 1001s Maschinelle Beatmung verständigt.


21.07.2021

Die in der Sitzung des Schlichtungsausschusses nach § 19 KHG vom 23.06.2021 getroffene Entscheidung zum Verfahren S20210005 „Kodierung des Fibrinogenmangels“ stellen wir Ihnen hiermit mit der Begründung zur Verfügung: Entscheidungen des Schlichtungsausschusses


14.07.2021

Aufgrund von Rückfragen haben die Selbstverwaltungspartner eine Klarstellung zur Abrechnung der teilstationären Behandlungsfälle in der MDC 25 Teilstationäre pädiatrische Diagnostik und Behandlung konsentiert und als lfd. Nr. 16 den bisherigen Klarstellungen hinzugefügt. Damit wird klargestellt, dass die teilstationären pädiatrischen Leistungen der MDC 25 tagesbezogen abzurechnen sind. Bei regelmäßiger oder mehrfacher Behandlung eines Patienten wegen derselben Erkrankung wird bei mehrfacher Abrechnung von tagesbezogenen teilstationären Entgelten innerhalb eines Quartals nur ein Fall gezählt. Details entnehmen Sie bitte der Klarstellung. Die Klarstellungen sind im übrigen unverändert.


06.07.2021

Ab sofort stellen wir Ihnen die Kataloge für die Investitionsbewertungsrelationen 2021 (IBR 2021 für den DRG-Entgeltbereich sowie für den PSY-Entgeltbereich) zur Verfügung.


05.07.2021

Die DKG und der GKV-Spitzenverband haben sich auf ein gemeinsames Verständnis zu den Übermittlungsfristen der Krankenhäuser für die Jahresmeldung 2020 und 2021 sowie des Wirtschaftsprüfertestates an die Vertragsparteien nach § 11 KHEntgG geeinigt. Diese Klarstellung stellen wir Ihnen ab sofort zur Verfügung.



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