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18.05.2021

Mit Artikel 3 des Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite wurde in § 24 KHG eine Verpflichtung zur unterjährigen Lieferung von Daten gem. § 21 KHEntgG eingefügt. Die Änderung im § 24 KHG soll „für eine fundierte und sachorientierte Überprüfung der Auswirkungen der mit dem COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz beschlossenen Maßnahmen“ eine aussagekräftige und belastbare Informationsgrundlage schaffen.

Durch Artikel 2a des Drittes Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite wurde § 24 KHG angepasst und erweitert:

Daher sind von allen Krankenhäusern, die der Datenübermittlungsverpflichtung gem. § 21 KHEntgG unterliegen, zum 15.06.2021, zum 15.10.2021 und zum 15.01.2022 jeweils unterjährig Daten gem. § 21 KHEntgG zu liefern. Die Datenlieferung erfolgt zum Zwecke der Unterstützung des Bundesministeriums für Gesundheit und dessen Überprüfung der Auswirkungen der Regelungen des COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetzes. Im Bereich Datenlieferung gem. § 24 KHG stellen wir Ihnen weitere Informationen zur Verfügung.


07.05.2021

Im Vergleich zur bisherigen Vorgehensweise müssen keine Vereinbarungsdaten mehr im Datenportal eingegeben werden. Die Vereinbarungsdaten werden automatisch übernommen, sobald die AEB-Daten im Rahmen des Psych-Krankenhausvergleichs nach § 4 BPflV für das jeweilige Datenjahr (ab 2020) übermittelt wurden. Liegen die Vereinbarungsdaten noch nicht vor, können Sie wie bisher einen entsprechenden Ausnahmetatbestand auswählen. Das Prozedere der Eingabe und Testierung der Ist-Daten hat sich nicht geändert. Darüber hinaus sind die vom IQTIG akzeptieren Dateien zur PPP-RL (Teil A, Tabellen 5.1 und 5.2) für alle Quartale und alle Standorte hochzuladen. Diese Funktion wird allerdings erst im Laufe der nächsten Wochen zur Verfügung stehen.


30.04.2021

Der Antrag zu dem anhängigen Verfahren S20210005 „Kodierung des Fibrinogenmangels“ ist auf der Internetseite des Schlichtungsausschusses nach § 19 KHG unter www.schlichtungsausschuss-19khg.de verfügbar.


07.04.2021

Die Veröffentlichung gemäß § 26d Absatz 1 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) der für eine „erweiterte Corona-Prämie“ anspruchsberechtigten Krankenhäuser steht Ihnen ab sofort zum Herunterladen barrierefrei zur Verfügung


06.04.2021

Die Vergleichsdaten nach § 6 Psych-Krankenhausvergleichs-Vereinbarung für den Vereinbarungszeitraum 2019 stehen Ihnen ab sofort deutschlandweit und je Bundesland zum Herunterladen zur Verfügung (Stand 31.03.2021).


23.03.2021

Ab sofort steht Ihnen das InEK-Datenportal für die Übermittlung der Angaben nach der PpUG-Nachweis-Vereinbarung 2021 (Quartalsmeldungen für das Jahr 2021) zur Verfügung.


23.03.2021

Ab sofort stellen wir Ihnen eine FAQ-Liste mit Fragen und Antworten zur Umsetzung der PpUG-Nachweis-Vereinbarung 2021 zur Verfügung. Außerdem stellen wir Ihnen Ausfüllhinweise zur Umsetzung der PpUG-Nachweis-Vereinbarung (Quartalsmeldungen) zur Verfügung.


17.03.2021

Ab sofort steht Ihnen für die Umsetzung der PpUG-Nachweis-Vereinbarung 2020 im InEK-Datenportal die Möglichkeit zur Übermittlung der Jahresmeldung für das Jahr 2020 an das InEK zur Verfügung.


04.03.2021

Der Antrag zu dem anhängigen Verfahren 200001 „Fallzusammenführung“ ist auf der Internetseite des Schlichtungsausschusses nach § 19 KHG unter Liste der Schlichtungsverfahren verfügbar.


02.03.2021

Im Bereich Neue Untersuchungs- u. Behandlungsmethoden steht eine aktualisierte Aufstellung der Informationen nach § 6 Abs. 2 KHEntgG (NUB-DRG) und nach § 6 Abs. 4 BPflV (NUB-PEPP) für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden für 2021 zum Herunterladen zur Verfügung. Die Aktualisierung betrifft das Verfahren mit der InEK-Verfahrensbezeichnung „Tagraxofusp“, das auf Grundlage der aktuell verfügbaren Informationen die Kriterien der NUB-Vereinbarung erfüllt und somit für 2021 den Status 1 (bisher Status 2) erhält.



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