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26.03.2015

Ab sofort stellen wir Ihnen die Auswertungen der Daten gem. § 21 KHEntgG für das Datenjahr 2013 im Rahmen der Begleitforschung in Form einer Datenbank zur Verfügung.


18.03.2015

Ab sofort stellen wir Ihnen den Katalog für die Investitionsbewertungsrelationen 2015 (IBR 2015) zur Verfügung.


03.02.2015

Ab sofort stellen wir Ihnen die aggregierten Daten aus der Datenlieferung nach § 21KHEntgG für das Datenjahr 2013 mittels G-DRG Browser zur Verfügung.


30.01.2015

Nach Abstimmung mit den Vertragsparteien auf Bundesebene veröffentlichen wir die Beschreibung des Fehlerverfahrens für die Datenlieferung gemäß § 21 KHEntgG für das Datenjahr 2014.


30.01.2015

Ab sofort stellen wir Ihnen eine Liste der FAQs zur Datenlieferung gemäß § 21 KHEntgG unter der Rubrik FAQ zur Verfügung.


30.01.2015

Ab sofort stellen wir Ihnen den Bogen zur Meldung bzw. Korrekturmeldung des DRG-Systemzuschlags 2015 sowie das Anschreiben an die Krankenhäuser zum Herunterladen zur Verfügung.


30.01.2015

Ab sofort stellen wir Ihnen gemäß § 1 Abs. 3 der NUB-Vereinbarung eine aktuelle Aufstellung der Anfragen (Aufstellung der Informationen nach § 6 Abs. 2 KHEntgG) mit dem dazugehörigen Prüfergebnis sowie der jeweiligen Anzahl der anfragenden Krankenhäuser im Bereich "Neue Untersuchungs- u. Behandlungsmethoden" zum Herunterladen zur Verfügung.


19.12.2014

Ab sofort stellen wir Ihnen den Abschlussbericht zur Weiterentwicklung des PEPP-Systems 2015 sowie den PEPP-Browser 2015 mit den Kalkulationsergebnissen für das PEPP-Entgeltsystem 2015 zur Verfügung.


19.12.2014

Ab sofort stellen wir Ihnen den Abschlussbericht zur Weiterentwicklung des G-DRG-Systems 2015 sowie den G-DRG-Report-Browser 2015 mit den Kalkulationsergebnissen bei Versorgung in Hauptabteilungen und bei belegärztlicher Versorgung zum Herunterladen zur Verfügung.


11.12.2014

Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben den DRG-Systemzuschlag für das Jahr 2015 in Höhe von 1,13 € pro Fall konsentiert. Davon entfallen auf die Finanzierung der pauschalierten Zahlungen für die an der Kalkulation teilnehmenden Krankenhäuser (Zuschlagsanteil ‚Kalkulation’) 0,91 € und auf die Finanzierung der InEK GmbH (Zuschlagsanteil ‚InEK’) 0,22 €. Die Vereinbarung der Vertragsparteien auf Bundesebene sowie die aktualisierten Hinweise zur Umsetzung des DRG-Systemzuschlags stellen wir Ihnen ab sofort zur Verfügung.



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