Aktuelles


Barrierefreie Version

Schnellnavigation im Dokument


Inhalt

18.10.2012

Die Selbstverwaltungspartner (Deutsche Krankenhausgesellschaft, GKV-Spitzenverband und der Verband der privaten Krankenversicherung) und das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK GmbH) haben die Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) für das Jahr 2013 unter Beteiligung von Bundesärztekammer und Deutschem Pflegerat erneut angepasst.


03.09.2012

Zur Vorbereitung auf das Anfrage-Verfahren nach § 6 Abs. 2 KHEntgG (Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, NUB) für 2013 stellen wir Ihnen bereits heute die unveränderten Verfahrenseckpunkte und das aktualisierte Erfassungstool zur Verfügung. Mit Veröffentlichung des Erfassungstools können ab sofort NUB-Anfragen nach § 6 Abs. 2 KHEntgG für 2013 - ausschließlich auf elektronischem Wege - an das InEK gesendet werden.
Die Verfahrenseckpunkte, das Erfassungstool sowie weitere Dokumente erhalten Sie im Bereich "Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB)".


12.07.2012

Ab sofort stellen wir Ihnen die nach Bundesländern differenzierte aktualisierte Aufstellung der Krankenhäuser mit Kalkulationsvereinbarung zur Verfügung.


24.05.2012

Ab sofort stellen wir Ihnen die Zusammenstellung aus dem Vorschlagsverfahren für 2013 zur Verfügung.


11.05.2012

Die Selbstverwaltungspartner auf Bundesebene haben eine ergänzende Klarstellung (lfd. Nr. 9) für die Abrechnung des Zuschlags für Begleitpersonen bei gesunder Mutter und krankheitsbedingt behandlungsbedürftigem Neugeborenen konsentiert. Die aktualisierten Klarstellungen der Selbstverwaltung stellen wir Ihnen ab sofort zur Verfügung.


25.04.2012

Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben sich im Rahmen einer Ergänzungsvereinbarung am16.03.2012 auf Grundsätze für die Entwicklung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Leistungen gemäß § 17d KHG verständigt.


05.04.2012

Ab sofort stellen wir Ihnen die Auswertungen der Daten gem. § 21 KHEntgG für das Datenjahr 2010 im Rahmen der Begleitforschung in Form einer Datenbank zur Verfügung.


03.04.2012

Im Jahr 2012 wird erstmalig eine Investitionskostenkalkulation durchgeführt. Die Kalkulation bezieht sich auf das Datenjahr 2011 und den damit verbundenen Kalkulationszeitraum der Jahre 2005 – 2011. Alle interessierten Krankenhäuser, die die Voraussetzungen zur Teilnahme erfüllen, können mit dem InEK eine Vereinbarung zur Teilnahme an der Kalkulation schließen. Die Übermittlung der Kalkulationsdaten ist für den Zeitraum August/September 2012 vorgesehen.
Krankenhäuser, die an einer Kalkulationsteilnahme interessiert sind und weiterführende Informationen erhalten möchten, können sich dazu ab sofort schriftlich (E-Mail: oekonomie@inek-drg.de) oder telefonisch (02241 – 938225) an das InEK wenden.


13.03.2012

Mit dem Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG) hat der Gesetzgeber die Möglichkeit eröffnet, Krankenhausinvestitionen anhand leistungsorientierter Investitionspauschalen zu fördern. Im Auftrag der Selbstverwaltungspartner auf der Bundesebene hat das InEK ein Kalkulationsmodell zur Berechnung der Investitionsbewertungsrelationen entwickelt. Das Kalkulationshandbuch zur Kalkulation von Investitionskosten für Zwecke gem. § 10 KHG in der Version 1.0 steht ab sofort zur Verfügung. Es beschreibt die für eine Kostenerhebung in den Krankenhäusern erforderliche Datenbasis und die notwendigen Schritte zur Aufbereitung und Übermittlung dieser Daten an das InEK.


07.03.2012

Im Rahmen der Einführung des G-DRG-Systems wurde in § 17b Abs. 8 KHG verankert, dass eine Begleitforschung zu den Auswirkungen des G-DRG-Vergütungssystems durchzuführen ist. Dazu wurde bereits für den ersten und zweiten Forschungszyklus jeweils eine Befragung zur Erweiterung der Datengrundlage für die DRG-Begleitforschung durchgeführt. Die Ergebnisse des ersten Forschungszyklus (Datenjahre 2004 – 2006) und des zweiten Forschungszyklus (Datenjahre 2006 – 2008) können Sie von unserer Internetseite herunterladen.
Für den dritten – und letzten – Forschungszyklus (Datenjahre 2008 – 2010) führt das IGES Institut im Auftrag des InEK erneut schriftliche Befragungen durch. Mit diesen Befragungen richtet sich das IGES an alle Krankenhäuser.
Die Befragung wird vollständig anonym durchgeführt. Die Anonymität der Erhebungsergebnisse wird durch einen Datentreuhänder gewährleistet, der auch die Fragebögen im Auftrag des IGES Institut an die Befragten versendet. Die ausgefüllten und an den Datentreuhänder zurück gesendeten Fragebögen werden ohne Name und Anschrift des Befragten an das IGES Institut zur Erfassung und Auswertung weiter geleitet.
Wir bitten Sie, die DRG-Begleitforschung auch im dritten Forschungszyklus wieder aktiv zu unterstützen. Eine rege Teilnahme sorgt dafür, die Auswertungen zum dritten Forschungszyklus auf eine breite Datenbasis stellen zu können.



seitenübergreifender Abschnitt