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14.10.2010

Gemäß § 4 der Vereinbarung über die Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen gemäß § 17d KHG (Psych-Entgeltsystem) ist für die Entwicklung und Anwendung eines leistungsgerechten Entgeltsystems die Kodierung zu vereinheitlichen. Um eine einheitliche Anwendung der Diagnosen- und Prozedurenklassifikation zu ermöglichen, vereinbaren die Vertragspartner Kodierrichtlinien. Die erste Ausfertigung dieser Richtlinien wurde zur Anwendung und Schulung am 13.01.2010 veröffentlicht (DKR-Psych 2010).

Die für das Jahr 2011 überarbeitete Version der Kodierrichtlinien (DKR-Psych 2011) wurde inhaltlich abschließend zwischen den Partnern der Selbstverwaltung abgestimmt. Das Beteiligungsverfahren nach § 17d Abs. 3 KHG ist erfolgt.


01.10.2010

Die Selbstverwaltungspartner nach § 17b KHG (Deutsche Krankenhausgesellschaft, der GKV-Spitzenverband und der Verband der privaten Krankenversicherung) haben das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus GmbH (InEK) beauftragt, Anfragen im Zusammenhang mit dem G-DRG-Klassifikationssystem (Abrechnungsbestimmungen, Deutsche Kodierrichtlinien, Eingruppierung in DRG-Fallgruppen etc.) offiziell durch ein regelhaftes Verfahren zu beantworten.

Ziel der Selbstverwaltung ist eine stetige Qualitätsverbesserung der Ausgangsdaten für eine sachgerechte Kalkulation von Pauschalen von Krankenhausfällen sowie eine nachhaltige Verminderung von Streitfällen bei abweichenden Auffassungen über die Abrechnung von Krankenhausfällen.

Zur Vorbereitung auf das Verfahren „Anfragen an das InEK“ in Zusammenhang mit dem G-DRG-System stellen wir Ihnen die Verfahrenseckpunkte und das Anfragetool zur Verfügung. Mit Veröffentlichung des Anfragetools können ab sofort Anfragen in Zusammenhang mit dem G-DRG-System – ausschließlich auf elektronischem Wege – an das InEK gesendet werden.

Die Verfahrenseckpunkte sowie das Anfragetool erhalten Sie im Bereich „Anfragen an das InEK“ in Zusammenhang mit dem G-DRG-System.


29.09.2010

Das Definitionshandbuch der G-DRG-Version 2009/2011 stellen wir Ihnen im Bereich Definitionshandbuch 2011 zur Verfügung.


29.09.2010

Die Aufstellung von NUB-Leistungen mit Status 1 in 2010, für die für 2011 keine Anfrage erforderlich ist stellen wir Ihnen im Bereich Aufstellung von NUB-Leistungen mit Status 1 in 2010 zur Verfügung.


29.09.2010

Aktuelle Dokumente zu den Abrechungsbestimmungen 2011 und dem Fallpauschalen-Katalog 2011 wurden bereitgestellt.


29.09.2010

Die Liste der ersten zertifizierten Grouper für die G-DRG Version 2009/2011 finden Sie auf der Zertifizierungsseite. Die Liste wird entsprechend dem Verlauf der Zertifizierung laufend aktualisiert.


24.09.2010

Die Selbstverwaltungspartner (Deutsche Krankenhausgesellschaft, GKV-Spitzenverband und der Verband der privaten Krankenversicherung) und das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK GmbH) haben die Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) für das Jahr 2011 unter Beteiligung von Bundesärztekammer und Deutschem Pflegerat erneut angepasst.


10.09.2010

Die Fortschreibung der Anlage zur Vereinbarung nach § 21 Abs. 4 und Abs. 5 KHEntgG wurde am 13. August 2010 vereinbart. Sie ist für die Datenübermittlung zum 31.03.2011 (Datenjahr 2010) zu verwenden.


01.09.2010

Zur Vorbereitung auf das Anfrage-Verfahren nach § 6 Abs. 2 KHEntgG (Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, NUB) für 2011 stellen wir Ihnen bereits heute die unveränderten Verfahrenseckpunkte und das aktualisierte Erfassungstool zur Verfügung. Mit Veröffentlichung des Erfassungstools können ab sofort NUB-Anfragen nach § 6 Abs. 2 KHEntgG für 2011 - ausschließlich auf elektronischem Wege - an das InEK gesendet werden.

Die Verfahrenseckpunkte, das Erfassungstool sowie weitere Dokumente erhalten Sie im Bereich "Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB)".


11.06.2010

Im Rahmen der Einführung des G-DRG-Systems wurde in § 17b Abs. 8 KHG verankert, dass eine Begleitforschung zu den Auswirkungen des G-DRG-Vergütungssystems durchzuführen ist. Dazu wurde bereits im vergangenen Jahr eine Befragung zur Erweiterung der Datengrundlage für die DRG-Begleitforschung durchgeführt. Die Ergebnisse des ersten Forschungszyklus (Datenjahre 2004 – 2006) können Sie von unserer Internetseite herunterladen.

Für den zweiten Forschungszyklus (Datenjahre 2006 – 2008) führt das IGES Institut im Auftrag des InEK erneut schriftliche Befragungen durch. Mit diesen Befragungen richtet sich das IGES an alle Krankenhäuser, die Krankenkassen und die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung.

Die Befragung wird vollständig anonym durchgeführt. Die Anonymität der Erhebungsergebnisse wird durch einen Datentreuhänder gewährleistet, der auch die Fragebögen im Auftrag des IGES Institut an die Befragten versendet. Die ausgefüllten und an den Datentreuhänder zurück gesendeten Fragebögen werden ohne Name und Anschrift des Befragten an das IGES Institut zur Erfassung und Auswertung.



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