Veröffentlichung DRG Vorschläge


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Zusammenstellung aus dem G-DRG Vorschlagsverfahren für 2025

(Stand 30.11.2023)

Die Zusammenstellung aus dem G-DRG Vorschlagsverfahren für 2025 kann erst nach Abschluss der Bearbeitung (vermutlich Ende Mai 2024) bereitgestellt werden.

(Stand 06.06.2023)

Gemäß Beschluss der Selbstverwaltungspartner nach § 17b KHG werden die Namen der Antragsteller sowie eine gekürzte Darstellung des Inhalts der Vorschläge des „Vorschlagsverfahren für 2024“ veröffentlicht.

Die Vorschläge sind inhaltlich in Form einer Quintessenz zusammengefasst dargestellt. Diese stichwortartige Beschreibung versucht, den Inhalt mit wenigen Worten wieder zu geben. Eine umfassende Darstellung der zum Teil hochkomplexen Zusammenhänge ist damit nicht immer möglich. Die internen Bearbeitungsvermerke überschreiten diese resümeeartige Auflistung um ein Vielfaches. Eine Kontaktaufnahme der Vorschlagenden ist daher nicht nötig. Die verkürzte Darstellung hat keinen Einfluss auf die Umsetzbarkeit der einzelnen Vorschläge.

(Stand 02.06.2022)

Gemäß Beschluss der Selbstverwaltungspartner nach § 17b KHG werden die Namen der Antragsteller sowie eine gekürzte Darstellung des Inhalts der Vorschläge des „Vorschlagsverfahren für 2023“ veröffentlicht.

Die Vorschläge sind inhaltlich in Form einer Quintessenz zusammengefasst dargestellt. Diese stichwortartige Beschreibung versucht, den Inhalt mit wenigen Worten wieder zu geben. Eine umfassende Darstellung der zum Teil hochkomplexen Zusammenhänge ist damit nicht immer möglich. Die internen Bearbeitungsvermerke überschreiten diese resümeeartige Auflistung um ein Vielfaches. Eine Kontaktaufnahme der Vorschlagenden ist daher nicht nötig. Die verkürzte Darstellung hat keinen Einfluss auf die Umsetzbarkeit der einzelnen Vorschläge.

(Stand: 03.08.2021)

Gemäß Beschluss der Selbstverwaltungspartner nach § 17b KHG werden die Namen der Antragsteller sowie eine gekürzte Darstellung des Inhalts der Vorschläge des „Vorschlagsverfahren für 2022“ veröffentlicht.

Die Vorschläge sind inhaltlich in Form einer Quintessenz zusammengefasst dargestellt. Diese stichwortartige Beschreibung versucht, den Inhalt mit wenigen Worten wieder zu geben. Eine umfassende Darstellung der zum Teil hochkomplexen Zusammenhänge ist damit nicht immer möglich. Die internen Bearbeitungsvermerke überschreiten diese resümeeartige Auflistung um ein Vielfaches. Eine Kontaktaufnahme der Vorschlagenden ist daher nicht nötig. Die verkürzte Darstellung hat keinen Einfluss auf die Umsetzbarkeit der einzelnen Vorschläge.

(Stand 30.11.2020)

Gemäß Beschluss der Selbstverwaltungspartner nach § 17b KHG werden die Namen der Antragsteller sowie eine gekürzte Darstellung des Inhalts der Vorschläge des „Vorschlagsverfahren für 2021“ veröffentlicht.

(Stand 29.11.2019)

Gemäß Beschluss der Selbstverwaltungspartner nach § 17b KHG werden die Namen der Antragsteller sowie eine gekürzte Darstellung des Inhalts der Vorschläge des „Vorschlagsverfahren für 2020“ veröffentlicht.

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