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02.12.2019
Nachweisvereinbarung Pflegepersonaluntergrenzen für das Jahr 2020
Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben die Nachweisvereinbarung nach § 137i Abs. 4 SGB V über den Nachweis zur Einhaltung von Pflegepersonaluntergrenzen für das Jahr 2020 konsentiert.