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25.11.2025
Aktualisierte Datensatzbeschreibung für die Datenlieferung gem. § 21 Abs. 1 KHEntgG für das Datenjahr 2025 sowie für die Datenlieferungen nach § 21 Abs. 3b KHEntgG und § 21 Abs. 7 KHEntgG für das Datenjahr 2026
Im Rahmen der jährlichen Fortschreibung des Datensatzes nach § 21 KHEntgG werden kontinuierlich Anpassungen an den Regelungen zur Datenübermittlung aufgrund von Gesetzesänderungen und Vereinbarungen eingearbeitet.
Ab sofort steht Ihnen die Fortschreibung des Datensatzes nach § 21 KHEntgG zur Verfügung.

