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20.01.2026

PpUG-Nachweis-Vereinbarung für das Jahr 2026

Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben die Nachweis-Vereinbarung nach § 137i Abs. 4 SGB V über den Nachweis zur Einhaltung von Pflegepersonaluntergrenzen für das Jahr 2026 konsentiert.


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