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29.01.2019
Informationen zur Weiterentwicklung von Pflegepersonaluntergrenzen
In § 137i Abs. 3a SGB V wird das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) beauftragt, ein Konzept zur Abfrage und Übermittlung von Daten für die Festlegung und Weiterentwicklung von pflegesensitiven Bereichen und zugehörigen Pflegepersonaluntergrenzen erarbeitet. Ab sofort stellen wir den gezogenen Krankenhäusern die Anlage 2a, Anlage 2b und Anlage 3 sowie das Konzept zur Verfügung.