aG-DRG-System 2022


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Das InEK hat den Vertragsparteien auf Bundesebene (GKV-Spitzenverband, Verband der Privaten Krankenversicherung, Deutsche Krankenhausgesellschaft) mit Datum vom 27. August 2021 eine Entwurfsfassung des aG-DRG-Fallpauschalen-Katalogs 2022 und des Pflegeerlös-Katalogs 2022 vorgelegt.

Zur Umsetzung der Vorgaben in § 17b Abs. 1 Satz 6 KHG hinsichtlich der erlösseitigen Korrektur des Sachkostenanteils der Bewertungsrelationen sowie zur Umsetzung der Regelungen in § 17b Abs. 1 Satz 5 KHG zur gezielten Absenkung von Bewertungsrelationen haben die Vertragsparteien auf Bundesebene jeweils eine Vereinbarung geschlossen, die das InEK bei der Ermittlung der Bewertungsrelationen umgesetzt hat. Details zur Vorgehensweise bei der Korrektur des Sachkostenanteils sowie der gezielten Absenkung von Bewertungsrelationen werden im Abschlussbericht veröffentlicht.

Nach ausführlicher Beratung der Fach- und Entscheidungsgremien konnten die Selbstverwaltungspartner Konsens zur klassifikatorischen Weiterentwicklung des aG-DRG-Fallpauschalen-Katalogs 2022 sowie zum Pflegeerlös-Katalog 2022 und der dazugehörigen  Abrechnungsbestimmungen erzielen. Keine Einigung konnte hinsichtlich der Fragestellung erzielt werden, ob und ggf. inwieweit der in den Kalkulationsdaten beobachtete Zuwachs bei den Pflegepersonalkosten Auswirkungen auf die Normierung des Fallpauschalen-Katalogs 2022 hat. Nach Ablauf der vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) den Selbstverwaltungspartnern zur Einigung gesetzten Frist (11. Oktober 2021) wurde der aG-DRG-Fallpauschalen-Katalog für 2022 gemäß § 17b Absatz 7 Satz 1 Nummer 1 und 2 KHG per Rechtsverordnung festgesetzt („Verordnung zu den Entgeltkatalogen für DRG-Krankenhäuser für das Jahr 2022 (DRG-Entgeltkatalogverordnung 2022 – DRG-EKV 2022)“, BAnz AT 22.11.2021 V1 ). Dabei hat das BMG „zur Verhinderung einer Doppelfinanzierung“ angeordnet, dass „im Rahmen der Normierung Bewertungsrelationen im Wert von 175 Millionen Euro absenkend zu berücksichtigen“ sind.

Die Anlagen der DRG-EKV 2022 stellen wir Ihnen in gewohnter Weise als Excel- und PDF-Dokument auf unserer Internetseite zur Verfügung.

Zur frühzeitigen und umfangreichen Vorbereitung der örtlichen Entgeltverhandlungen stellen wir das Definitionshandbuch zum Fallpauschalen-Katalog in verschiedenen Versionen zur Verfügung:

die Version 2020/22 basiert auf den 2020 gültigen amtlichen Schlüsseln der ICD-10-GM Version 2020 und des OPS Version 2020,

die Version 2021/22 basiert auf den 2021 gültigen amtlichen Schlüsseln der ICD-10-GM Version 2021 und des OPS Version 2021,

die Version 2022 basiert auf den 2022 gültigen amtlichen Schlüsseln der ICD-10-GM Version 2022 und des OPS Version 2022.

Bitte beachten Sie, dass die Versionen 2021/22 und 2022 des Definitionshandbuchs erst mit zeitlicher Verzögerung bereitgestellt werden können. Entsprechende Informationen über den Zeitpunkt der Bereitstellung finden Sie jeweils auf unserer Startseite.

Die Grouper-Software in den Versionen 2020/22, 2021/22 und 2022 wird nach den Vorgaben des InEK von den entsprechenden Firmen erstellt und durch das InEK zertifiziert. Die Versionen 2021/22 und 2022 der Grouper-Software können erst mit zeitlicher Verzögerung analog zum Definitionshandbuch bereitgestellt werden. Die zertifizierten Grouper finden Sie nach Abschluss des jeweiligen Zertifizierungsverfahrens im Bereich Grouper / Zertifizierung. Über den Zeitpunkt der Bereitstellung informieren wir Sie auf unserer Startseite.

Eine Liste von NUB-Leistungen (Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden), die für 2021 mit Status 1 versehen waren und nach der Weiterentwicklung des aG-DRG-Fallpauschalen-Katalogs für 2022 im G-DRG-System abgebildet sind, wird im Bereich Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden zur Verfügung gestellt. Für diese Leistungen ist keine Anfrage gemäß § 6 Abs. 2 KHEntgG für 2022 erforderlich.

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