24.03.2003: G-DRG V1.0 Datenbank


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Bedingungen für die Überlassung der Software „G-DRG V1.0 Report-Browser“

Präambel
In Erfüllung der Vorgaben des Krankenhausentgeltgesetzes (insbesondere § 17b KHG) wurde das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus GmbH (InEK) gegründet. InEK stellt die für die Einführung und Pflege des DRG-Entgeltsystems erforderliche Organisationsstruktur bereit. Im Rahmen der deutschlandweiten Einführung der DRGs möchte InEK interessierten Nutzern der Website www.g-drg.de zur Unterstützung bei der Auswertung von Ergebnissen des „Projektberichtes zur Kalkulation der deutschen Bewertungsrelationen für das G-DRG-System 1.0“ auch die Software „G-DRG V1.0 Report-Browser“ zur Nutzung überlassen.

Die vorliegenden Nutzungsbedingungen regeln die Überlassung der Software an den Nutzer.

§ 1 Vertragsgegenstand
(1) InEK überlässt dem Nutzer die Software unter Einräumung eines Nutzungsrechts nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen.

(2) Die Software wird dem Nutzer auf der Webseite von InEK (www.g-drg.de) bis auf weiteres unentgeltlich zum Download zur Verfügung gestellt. Ein Anspruch des Nutzers auf ein Update der Software oder aber eine dauerhafte Möglichkeit zum Download der Software besteht nicht. Da die Software selbsterklärend ist, wird ein Handbuch oder eine Dokumentation seitens InEK nicht zur Verfügung gestellt.

§ 2 Nutzungsrechte
(1) InEK räumt dem Nutzer ein nicht ausschließliches, auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränktes Nutzungsrecht an der Software ein.

(2) Der Nutzer darf die Software nur vervielfältigen, soweit die jeweilige Vervielfältigung für die Benutzung der Software notwendig ist. Zu den notwendigen Vervielfältigungen zählen die Installationen der Software auf dem Massenspeicher der eingesetzten Hardware sowie das Laden der Software in den Arbeitsspeicher.

(3) Der Nutzer darf die Software nicht an Dritte veräußern oder unentgeltlich weitergeben.

§ 3 Sachmängel
(1) Aufgrund der unentgeltlichen Überlassung der Software steht InEK nicht für die Funktionsfähigkeit und Mangelfreiheit der Software ein.

(2) Nur sofern InEK aufgrund unabdingbarer gesetzlicher Vorschriften zur Nacherfüllung verpflichtet sein sollte, werden Sachmängel der Software einschließlich der Dokumentation von InEK innerhalb angemessener Frist behoben (Nacherfüllung). Dies geschieht nach Wahl von InEK durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung mangelfreier Software (Ersatzlieferung).

§ 4 Schutzrechtsverletzungen (Rechtsmängel)
(1) Nehmen Dritte den Nutzer wegen Verletzung eines Schutzrechts durch die Verwendung der Software in Anspruch, so hat der Nutzer InEK hiervon unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. InEK wird die Ansprüche nach eigenem Ermessen auf eigene Kosten erfüllen, abwehren oder die Auseinandersetzung durch Vergleich beenden. Der Nutzer räumt InEK deshalb die alleinige Befugnis ein, über die Rechtsverteidigung und Vergleichsverhandlungen zu entscheiden und wird InEK die hierfür notwendigen Vollmachten im Einzelfall erteilen.

(2) Sollte die Software Gegenstand einer Schutzrechtsverletzung sein oder möglicherweise werden, wird InEK den Grund für die Schutzrechtsbeanstandung innerhalb angemessener Frist beheben. Dies geschieht nach Wahl von InEK, indem diese das Recht erwirkt, die Software weiterhin benutzen zu dürfen oder die Software in zumutbarem Umfang ändert oder ersetzt. Sollte es InEK nicht oder nicht mit angemessenen Mitteln möglich sein, die Schutzrechtsverletzung zu beseitigen, so ist InEK berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten.

§ 5 Haftung
Da die Zurverfügungstellung der Software unentgeltlich erfolgt, haftet InEK nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

§ 6 Verbraucherregelungen (Belehrung nach §§ 1 ff. BGB-InfoV)
InEK stellt dem Nutzer bis auf weiteres die Software unverbindlich und unentgeltlich zur Verfügung. Mit dem durch das Anklicken des Annehmen-Buttons dokumentierten Einverständnis des Nutzers sowie den Download der Software kommt zwischen dem Nutzer und InEK ein Vertrag über die Nutzung der Software unter Zugrundelegung dieser Nutzungsbedingungen zustande. Sofern der Nutzer eine natürliche Person ist, die diesen Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (Verbraucher im Sinne von § 13 Bürgerliches Gesetzbuch, „BGB“), finden die folgenden Regelungen Anwendung:

(1) Informationen zur Software: Die Software ermöglicht eine Auswertung von Ergebnissen des Projektberichtes zur Kalkulation der deutschen Bewertungsrelationen für das G-DRG-System 1.0 und ist grds. auf den Betriebssystemen Windows98, Windows2000 und WinNT4.0 lauffähig.

(2) Informationen zum Nutzungsvertrag: Der Vertrag über die Nutzung der Software ist seitens InEK mit dem Download der Software vollständig erfüllt. Sofern der zwischen dem Nutzer und InEK geschlossene Vertrag über die Nutzung der Software trotz der Unentgeltlichkeit und Unverbindlichkeit der Zurverfügungstellung als Fernabsatzvertrag im Sinne von § 312 b BGB qualifiziert werden kann, erlischt ein etwaiges nach § 312 d BGB bestehendes Widerrufsrecht des Nutzers mit dem Download der Software. Der Nutzer erklärt hiermit ausdrücklich seine Zustimmung zum Erlöschen seines etwaigen Widerrufsrechtes.

(3) Informationen zum Anbieter: Vertragspartner des Nutzers ist InEK, das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus GmbH, Auf dem Seidenberg 3, 53721 Siegburg. Dieses wird vertreten durch den alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer Herrn Dr. Frank Heimig.




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