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30.01.2020

Aktuelle Aufstellung der Informationen nach § 6 Abs. 4 BPflV für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden für 2020 (NUB-PEPP)

Ab sofort stellen wir Ihnen gemäß § 1 Abs. 4 der NUB-PEPP-Vereinbarung eine aktuelle Aufstellung der Anfragen Aufstellung der Informationen nach § 6 Abs. 4 BPflV mit dem dazugehörigen Prüfergebnis sowie der jeweiligen Anzahl der anfragenden Krankenhäuser im Bereich Neue Untersuchungs- u. Behandlungsmethoden zum Herunterladen zur Verfügung.


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