Erste Ziehung zur Erhöhung der Repräsentativität der Kalkulation


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Zur Umsetzung der Vereinbarung zur Erhöhung der Repräsentativität der Kalkulation wurde auf Basis der Beratungen der Vertragsparteien auf Bundesebene am Montag, den 31. Oktober 2016 die erste Ziehung von Krankenhäusern, die zur Teilnahme an der Kostenkalkulation verpflichtet werden, unter notarieller Begleitung durchgeführt.

Insgesamt wurden 40 Ziehungen durchgeführt, bei denen jeweils ein Krankenhaus zufällig gezogen wurde. In jeder Ziehungsrunde standen jeweils die 50 Krankenhäuser zur Auswahl, die anhand ihrer Trägerschaft „privat“ bzw. „frei-gemeinnützig“ und ihres DRG-Leistungsspektrums den höchsten Beitrag zur Verbesserung der Repräsentativität leisten konnten. Die Verpflichtung zur Kalkulationsteilnahme aus der ersten Ziehung erstreckt sich auf die Datenjahre 2016 – 2020 (Kalkulationsteilnahme 2017 – 2021). Das Ziehungsergebnis stellen wir Ihnen gem. § 4 Abs. 2 der Vereinbarung zur Erhöhung der Repräsentativität der Kalkulation ab sofort als pdf-Dokument zur Verfügung. Die dort aufgelisteten Krankenhäuser erhalten in den nächsten Tagen (frühestens aber am 03. November 2016) eine individuelle Information gem. § 2 Abs. 2 der Vereinbarung zur Erhöhung der Repräsentativität der Kalkulation mit Angaben zu den mit der Verpflichtung verbundenen Arbeiten, den Voraussetzungen einer erfolgreichen Kalkulationsteilnahme (inkl. pauschalierter Vergütung) und den mit der Verpflichtung verbundenen Sanktionsregelungen.

Weitere Details zum Ziehungsverfahren entnehmen Sie bitte der Videoaufzeichnung mit dem vollständigen Ablauf der Ziehung, die wir Ihnen in den nächsten Tagen zur Verfügung stellen.

Ergebnis vom 31.10.2016
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