Veröffentlichung nach § 17b Absatz 1 Satz 14 KHG


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Veröffentlichung der Krankenhäuser nach § 17b Absatz 1 Satz 14 Krankenhausfinanzierungsgesetz im Jahr 2026

Veröffentlicht am: 01.07.2026

Durch den im Rahmen des Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)) neu eingeführten § 17b Absatz 1 Satz 14 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) hat das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) eine Liste an Krankenhäusern, die die dort genannten Vorgaben erfüllen, jährlich bis zum 30. Juni zu veröffentlichen.

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