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17.05.2024
Datenlieferung gem. § 21 KHEntgG
Nach Abstimmung mit den Vertragsparteien auf Bundesebene veröffentlichen wir die Beschreibung des Fehlerverfahrens für die Datenlieferung gemäß § 21 KHEntgG für das Datenjahr 2024.
Im Bereich Datenlieferung gem. § 21 Abs. 3b KHEntgG stellen wir Ihnen die Übersicht der Hinweis- und Fehlermeldungen des Fehlerverfahrens für die unterjährige Datenübermittlung und im Bereich Datenlieferung gem. § 21 Abs. 7 KHEntgG die Übersicht der Hinweis- und Fehlermeldungen des Fehlerverfahrens für die quartalsweise Datenübermittlung zur Verfügung.