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11.01.2010

Kalkulationsvereinbarung Ausbildungskosten

Für die freiwillige Teilnahme an der Kalkulation von Ausbildungskosten für Zwecke gem. § 17a KHG ist der Abschluss einer entsprechenden Kalkulationsvereinbarung erforderlich, die wir Ihnen ab heute auf unserer Internetseite zur Verfügung stellen.


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