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29.01.2020

Ab sofort stellen wir Ihnen die Datensatzbeschreibung und die auszufüllenden Excel-Dateien/CSV-Dateien (inkl. Beispiele) zur Lieferung von Daten zur Weiterentwicklung der Pflegepersonaluntergrenzen zur Verfügung.

Beachten Sie bitte, dass die auszufüllenden Dateien im Vergleich zur Datenlieferung für die PpUG-Weiterentwicklung im Jahr 2019 angepasst und verbessert wurden. Für die aktuelle PpUG-Weiterentwicklung im Jahr 2020 sind zwingend die aktuell gültigen Dateien zu verwenden. Eine Datenlieferung mit den Dateien aus dem letzten Jahr kann nicht verarbeitet werden und gilt als nicht übermittelt.


24.01.2020

Ab sofort stellen wir Ihnen die aggregierten Daten aus der Datenlieferung nach § 21 KHEntgG für das Datenjahr 2018 mittels G-DRG Browser zur Verfügung.


23.01.2020

Nach Abstimmung mit den Vertragsparteien auf Bundesebene veröffentlichen wir die Beschreibung des Fehlerverfahrens für die Datenlieferung gemäß § 21 KHEntgG für das Datenjahr 2019.


17.01.2020

Die Vergleichsdaten nach § 6 Psych-Krankenhausvergleichs-Vereinbarung für den Vereinbarungszeitraum 2018 stehen Ihnen ab sofort deutschlandweit und je Bundesland zum Herunterladen zur Verfügung.


19.12.2019

Ab sofort stellen wir Ihnen den Abschlussbericht zur Weiterentwicklung des PEPP-Systems 2020 sowie den PEPP-Browser 2020 mit den Kalkulationsergebnissen für das PEPP-Entgeltsystem zur Verfügung.


19.12.2019

Ab sofort stellen wir Ihnen den Abschlussbericht zur Weiterentwicklung des G-DRG-Systems 2020 sowie den G-DRG-Report-Browser 2020 mit den Kalkulationsergebnissen bei Versorgung in Hauptabteilungen und bei belegärztlicher Versorgung zum Herunterladen zur Verfügung.


18.12.2019

Die Selbstverwaltungspartner (Deutsche Krankenhausgesellschaft, GKV-Spitzenverband und der Verband der privaten Krankenversicherung) haben sich auf Erläuterungen zur Kodierrichtlinie 1001s Maschinelle Beatmung verständigt.


12.12.2019

Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben den DRG-Systemzuschlag für das Jahr 2020 in Höhe von 1,66 € pro Fall konsentiert. Davon entfallen auf die Finanzierung der pauschalierten Zahlungen für die an der Kalkulation teilnehmenden Krankenhäuser (Zuschlagsanteil ‚Kalkulation’) 1,40 € und auf die Finanzierung der InEK GmbH (Zuschlagsanteil ‚InEK’) 0,26 €. Die Vereinbarung der Vertragsparteien auf Bundesebene sowie die aktualisierten Hinweise zur Umsetzung des DRG-Systemzuschlags stellen wir Ihnen ab sofort zur Verfügung. 


11.12.2019

Ab sofort stellen wir Ihnen die Vereinbarung zur Bestimmung von Besonderen Einrichtungen für das Jahr 2020 zur Verfügung.


05.12.2019

Das Definitionshandbuch der PEPP-Version 2020 Kompaktversion stellen wir Ihnen im Bereich Definitionshandbuch 2020 zur Verfügung.



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