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03.11.2017

Wie in den Vorjahren wird eine kommentierte Migrationstabelle zur Erhöhung der Transparenz bzw. zur besseren Nachvollziehbarkeit der Weiterentwicklung des G-DRG-Systems für das Jahr 2018 zur Verfügung gestellt. Die kommentierte Migrationstabelle legt die in der Weiterentwicklung des G-DRG-Systems liegenden Gründe für die aufgezeigten Umbauten des Fallpauschalen-Katalogs dar.


27.10.2017

Aufgrund der Fülle der Nachfragen und bestehender technischer Probleme mit dem InEK Datenportal im Bereich „Psych-Personalnachweis-Vereinbarung“ wurde konsentiert, die Frist zur Abgabe der Daten des Datenjahres 2016 auf den 10.11.2017 zu verlängern. Die mit den technischen Problemen verbundenen Unangenehmlichkeiten bitten wir zu entschuldigen.


20.10.2017

Nach ausführlicher Beratung der Fach- und Entscheidungsgremien der Vertragsparteien auf Bundesebene konnte der PEPP-Entgeltkatalog für 2018 und die dazugehörigen Abrechnungsbestimmungen konsentiert werden, die wir Ihnen ab sofort auf unserer Internetseite zur Verfügung stellen.


20.10.2017

Aktuelle Dokumente zu den Abrechungsbestimmungen 2018 und dem Fallpauschalen-Katalog 2018 wurden bereitgestellt.


20.10.2017

Das Definitionshandbuch der PEPP-Version 2016/2018 stellen wir Ihnen im Bereich Definitionshandbuch zur Verfügung.


20.10.2017

Das Definitionshandbuch der G-DRG-Version 2016/2018 stellen wir Ihnen im Bereich Definitionshandbuch 2018 zur Verfügung.


20.10.2017

Die Liste der ersten zertifizierten Grouper für die PEPP-Version 2016/2018 finden Sie auf der Zertifizierungsseite. Die Liste wird entsprechend dem Verlauf der Zertifizierung aktualisiert.


20.10.2017

Die Liste der ersten zertifizierten Grouper für die G-DRG-Version 2016/2018 finden Sie auf der Zertifizierungsseite. Die Liste wird entsprechend dem Verlauf der Zertifizierung aktualisiert.


20.10.2017

Die Aufstellung von NUB-Leistungen mit Status 1 in 2017, für die für 2018 keine Anfrage erforderlich ist, stellen wir Ihnen im Bereich Aufstellung von NUB-Leistungen mit Status 1 in 2017 zur Verfügung.


20.10.2017

Gemäß § 24b Abs. 4 SGB V übernimmt bei vollstationärer Vornahme des Abbruchs die Krankenkasse nicht die mittleren Kosten der Leistungen nach Abs. 4 S. 1 und 2 für den Tag, an dem der Abbruch vorgenommen wird. Das DRG-Institut ermittelt die Kosten gesondert und veröffentlicht das Ergebnis jährlich in Zusammenhang mit dem Entgeltsystem nach § 17b des Krankenhausfinanzierungsgesetzes.

Die mittleren Kosten für einen stationären Schwangerschaftsabbruch an einem Pflegetag betragen 639,14€.



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