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21.12.2016

Ab sofort stellen wir Ihnen den Abschlussbericht zur Weiterentwicklung des PEPP-Systems 2017 sowie den PEPP-Browser 2017 mit den Kalkulationsergebnissen für das PEPP-Entgeltsystem 2017 zur Verfügung.


21.12.2016

Ab sofort stellen wir Ihnen den Abschlussbericht zur Weiterentwicklung des G-DRG-Systems 2017 sowie den G-DRG-Report-Browser 2017 mit den Kalkulationsergebnissen bei Versorgung in Hauptabteilungen und bei belegärztlicher Versorgung zum Herunterladen zur Verfügung.


14.12.2016

Ab sofort stellen wir Ihnen die Vereinbarung zur Bestimmung von Besonderen Einrichtungen für das Jahr 2017 zur Verfügung.


13.12.2016

Ab sofort stellen wir Ihnen die Fortschreibung des Datensatzes für die Datenlieferung gem. § 21 KHEntgG für das Datenjahr 2016 zum 31.03.2017 zur Verfügung.


13.12.2016

Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben den DRG-Systemzuschlag für das Jahr 2017 in Höhe von 1,30 € pro Fall konsentiert. Davon entfallen auf die Finanzierung der pauschalierten Zahlungen für die an der Kalkulation teilnehmenden Krankenhäuser (Zuschlagsanteil ‚Kalkulation’) 1,04 € und auf die Finanzierung der InEK GmbH (Zuschlagsanteil ‚InEK’) 0,26 €. Die Vereinbarung der Vertragsparteien auf Bundesebene sowie die aktualisierten Hinweise zur Umsetzung des DRG-Systemzuschlags stellen wir Ihnen ab sofort zur Verfügung.


09.12.2016

Das Dokument mit den ergänzenden Fallbeispielen zur PEPPV 2017 enthielt einige Tippfehler. Wir stellen Ihnen ein aktualisiertes Dokument mit Korrektur der Tippfehler in den Beispielen 3, 4 und 24 zur Verfügung.


09.12.2016

Das Definitionshandbuch der G-DRG-Version 2017 Kompaktversion stellen wir Ihnen im Bereich Definitionshandbuch 2017 zur Verfügung.


09.12.2016

Das Definitionshandbuch der PEPP-Version 2017 Kompaktversion stellen wir Ihnen im Bereich Definitionshandbuch 2017 zur Verfügung.


01.12.2016

Ab sofort stellen wir Ihnen die Liste der DRGs mit einem Sachkostenanteil von mehr als 2/3 gem. § 3 Abs. 3 der Vereinbarung zur Umsetzung des Fixkostendegressionsabschlags zum Herunterladen zur Verfügung.


30.11.2016

Das Vorschlagsverfahren zur Einbindung des medizinischen, wissenschaftlichen und weiteren Sachverstandes bei der Weiterentwicklung des PEPP-Systems (PEPP-Vorschlagsverfahren) für das Jahr 2018 wird am 30. November 2016 mit der Veröffentlichung der Verfahrensweise im Internet eröffnet.  

Das PEPP-Vorschlagsverfahren ermöglicht allen Beteiligten, sich konstruktiv an der Weiterentwicklung des pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen zu beteiligen.



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