Zur Umsetzung der Vorgaben des § 17b Absatz 3 Satz 4 KHG wurde auf Basis der Änderungsvereinbarung vom 03.07.2023 am Freitag, dem 22. September 2023 die vierte Ziehung von Krankenhäusern, die zur Teilnahme an der Kostenkalkulation verpflichtet werden, unter notarieller Begleitung durchgeführt. Für den Entgeltbereich „DRG“ wurden insgesamt 50 Ziehungen durchgeführt, bei denen jeweils ein Krankenhaus zufällig gezogen wurde. Das Ziehungsergebnis stellen wir Ihnen gem. § 4 Absatz 2 der Vereinbarung zur Erhöhung der Repräsentativität der Kalkulation ab sofort als pdf-Dokument zur Verfügung.