Am 28.03.2024 ist das Gesetz zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz (Krankenhaustransparenzgesetz) in Kraft getreten. Demnach sind quartalsweise Strukturdaten und Daten zu ärztlichem Personal gemäß § 21 Absatz 7 KHEntgG an das InEK zu übermitteln. Nach Abstimmung mit den Vertragsparteien auf Bundesebene veröffentlichen wir die Informationen und Dokumente für die quartalsweise Datenlieferung gemäß § 21 Abs. 7 KHEntgG für das Datenjahr 2024.
Das Krankenhaustransparenzgesetz führt außerdem zu einigen Anpassungen bei den Datenlieferungen nach § 21 KHEntgG und damit der zugehörigen Datensatzbeschreibung. Um allen Krankenhäusern eine möglichst lange Vorbereitungszeit für die im Juli 2024 anstehende erste quartalsweise Datenlieferung nach § 21 Abs. 7 KHEntgG (Lieferfrist 15.07.2024) zu geben, veröffentlichen wir heute eine angepasste Datensatzbeschreibung, die auch für die quartalsweise Datenlieferung nach § 21 Abs. 7 KHEntgG zum 15.07.2024 Anwendung findet. In dieser angepassten Datensatzbeschreibung haben wir folgende Änderungen aufgenommen: Ergänzung um die Dateien Arztpersonal und Arztqualifikation_Standort sowie Ergänzung der Hebammen in der Datei Pflegepersonal.
Ab sofort stellen wir Ihnen die Fortschreibung des Datensatzes nach § 21 KHEntgG hier zur Verfügung.