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08.01.2024

Die Vergleichsdaten nach § 6 Psych-Krankenhausvergleichs-Vereinbarung für den Vereinbarungszeitraum 2021 stehen Ihnen ab sofort deutschlandweit und je Bundesland zum Herunterladen zur Verfügung (Stand 31.12.2023).


08.01.2024

Die Informationen zum Erfolg der verpflichteten Krankenhäuser gem. § 4 Abs. 2 der Vereinbarung zur Erhöhung der Repräsentativität der Kalkulation für das Datenjahr 2022 stehen ab sofort zur Verfügung


08.01.2024

Ab sofort stellen wir Ihnen eine FAQ-Liste mit Fragen und Antworten zur Umsetzung der PpUG-Nachweis-Vereinbarung 2024 zur Verfügung. Außerdem stellen wir Ihnen Ausfüllhinweise zur Umsetzung der PpUG-Nachweis-Vereinbarung (Quartalsmeldungen) zur Verfügung.


08.01.2024

Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben die Nachweis-Vereinbarung nach § 137i Abs. 4 SGB V über den Nachweis zur Einhaltung von Pflegepersonaluntergrenzen für das Jahr 2024 konsentiert.


21.12.2023

Ab sofort stellen wir Ihnen den Abschlussbericht zur Entwicklung von Investitionsbewertungsrelationen gem. § 10 KHG für das Jahr 2023 auf unserer Internetseite zum Herunterladen zur Verfügung.


21.12.2023

Ab sofort stellen wir Ihnen den Abschlussbericht zur Weiterentwicklung des PEPP-Systems 2024 zur Verfügung.


21.12.2023

Ab sofort stellen wir Ihnen den Abschlussbericht zur Weiterentwicklung des aG-DRG-Systems 2024 sowie den aG-DRG-Report-Browser 2024 mit den Kalkulationsergebnissen bei Versorgung in Hauptabteilungen und bei belegärztlicher Versorgung zur Verfügung. Dieser wird erstmalig im InEK Datenbrowser unter dem Menüpunkt „Datenjahr 2022“ und dem Namen „Datenlieferung Kosten 2022 gruppiert nach 2024 („Reportbrowser“)“ integriert.


19.12.2023

Ab sofort stellen wir Ihnen die aktualisierten Hinweise zur Leistungsplanung/Budgetverhandlung für das Jahr 2024 bereit.


18.12.2023

Aufgrund eines redaktionellen Versehens wurde der berechnete Prozentsatz gemäß § 4a Absatz 2 Satz 2 des Krankenhausentgeltgesetzes nicht richtig ausgewiesen. Der Prozentsatz gemäß § 4a Absatz 2 Satz 2 KHEntgG für das Anwendungsjahr 2024 beträgt 11,500 Prozent. Für die Ermittlung der veröffentlichten krankenhausindividuellen Erlösvolumen für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen wurde der korrekte Prozentsatz verwendet, sodass sich an diesen Werten nichts ändert.

Hiermit veröffentlicht das InEK die ermittelten Erlösvolumen und den berechneten Prozentsatz für das Anwendungsjahr 2024 auf seiner Internetseite.


15.12.2023

Gemäß § 4a Absatz 1 des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) hat das InEK je Krankenhaus ein Erlösvolumen für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen für die Anwendungsjahre 2023 und 2024 zu ermitteln und gemäß § 4a Absatz 2 KHEntgG jeweils dazugehörig einen Prozentsatz zu berechnen. Hiermit veröffentlicht das InEK die ermittelten Erlösvolumen und den berechneten Prozentsatz für das Anwendungsjahr 2024 auf seiner Internetseite.



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