Aufgrund eines redaktionellen Versehens wurde der berechnete Prozentsatz gemäß § 4a Absatz 2 Satz 2 des Krankenhausentgeltgesetzes nicht richtig ausgewiesen. Der Prozentsatz gemäß § 4a Absatz 2 Satz 2 KHEntgG für das Anwendungsjahr 2024 beträgt 11,500 Prozent. Für die Ermittlung der veröffentlichten krankenhausindividuellen Erlösvolumen für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen wurde der korrekte Prozentsatz verwendet, sodass sich an diesen Werten nichts ändert.
Hiermit veröffentlicht das InEK die ermittelten Erlösvolumen und den berechneten Prozentsatz für das Anwendungsjahr 2024 auf seiner Internetseite.