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04.12.2024

Die Liste der ersten zertifizierten Grouper für die PEPP-Version 2025 finden Sie auf der Zertifizierungsseite. Die Liste wird entsprechend dem Verlauf der Zertifizierung aktualisiert.


04.12.2024

Die Liste der ersten zertifizierten Grouper für die aG-DRG-Version 2025 finden Sie auf der Zertifizierungsseite. Die Liste wird entsprechend dem Verlauf der Zertifizierung aktualisiert.


04.12.2024

Das Definitionshandbuch der aG-DRG-Version 2025 stellen wir Ihnen im Bereich Definitionshandbuch 2025 zur Verfügung.


04.12.2024

Das Definitionshandbuch der PEPP-Version 2025 stellen wir Ihnen im Bereich Definitionshandbuch zur Verfügung.


29.11.2024

Das „Vorschlagsverfahren zur Einbindung des medizinischen, wissenschaftlichen und weiteren Sachverstandes bei der Weiterentwicklung des PEPP-Systems" (PEPP-Vorschlagsverfahren) für das Jahr 2026 wird am 29. November 2024 mit der Veröffentlichung der Verfahrensweise im Internet eröffnet.  

Das PEPP-Vorschlagsverfahren ermöglicht allen Beteiligten, sich konstruktiv an der Weiterentwicklung des pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen zu beteiligen.


29.11.2024

Das „Vorschlagsverfahren zur Einbindung des medizinischen, wissenschaftlichen und weiteren Sachverstandes bei der Weiterentwicklung des aG-DRG-Systems für das Jahr 2026“ (G-DRG- Vorschlagsverfahren für 2026) wird am 29. November 2024 mit der Veröffentlichung der Verfahrensweise im Internet eröffnet.


25.11.2024

Im Rahmen der jährlichen Fortschreibung des Datensatzes nach § 21 KHEntgG werden kontinuierlich Anpassungen an den Regelungen zur Datenübermittlung aufgrund von Gesetzesänderungen und Vereinbarungen eingearbeitet.

Zum einen sind gemäß Medizinforschungsgesetz vom 23.10.2024 die Informationen über die Teilnahme an dem vom Gemeinsamen Bundesausschuss gemäß § 136c Absatz 4 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch beschlossenen gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäuser zu übermitteln (ab Datenlieferung gem. § 21 Abs. 3b Nr. 3 KHEntgG, dritte unterjährige Datenlieferung 2024).

Zum anderen sind gemäß Gesetz zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz (Krankenhaustransparenzgesetz) vom 22.03.2024 und dem Medizinforschungsgesetz Informationen über die Leistungsgruppen zu erfassen (ab Datenlieferung gem. § 21 Abs. 1 KHEntgG für das Datenjahr 2024 sowie Datenlieferung nach § 21 Abs. 3b KHEntgG und Datenlieferung nach § 21 Abs. 7 KHEntgG für das Datenjahr 2025).

Ab sofort stellen wir Ihnen die Fortschreibung des Datensatzes nach § 21 KHEntgG hier zur Verfügung.


21.11.2024

Ab sofort steht Ihnen das InEK-Datenportal für die Übermittlung der Angaben zur Umsetzung der Verordnung zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen (Mitteilung gem. § 5 Abs. 3 und 4 PpUGV) für das Jahr 2025 zur Verfügung.


14.11.2024

Ab sofort stehen Ihnen die nach § 6a Absatz 3 Satz 6 KHEntgG vom InEK zu veröffentlichenden Angaben aus den Wirtschaftsprüfertestaten gemäß § 6a Absatz 3 Satz 4 Nummer 1 bis 3 und 5 KHEntgG und den Angaben aus den Vereinbarungsunterlagen gemäß § 6a Absatz 3 Satz 3 KHEntgG krankenhausbezogen zur Verfügung.


11.11.2024

Ab sofort stellen wir Ihnen erste Informationen zur weiteren Vorgehensweise zur Umsetzung der Verordnung zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen in Krankenhäusern (PpUGV) für das Jahr 2025 zur Verfügung.

 

Die Anschreiben zur Übermittlung der Auswertungsergebnisse des InEK werden ab Montag, den 11.11.2024, per E-Mail und Fax an die ermittelten Krankenhäuser versendet.



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