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18.12.2024

Ab sofort stellen wir Ihnen die aktualisierten Hinweise zur Leistungsplanung/Budgetverhandlung für das Jahr 2025 bereit.


13.12.2024

Gemäß dem im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) ergänzten § 5 Absatz 3k des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) berechnet das InEK zur Erhebung eines Zuschlags  zur Förderung der Versorgung von Kindern und Jugendlichen einen Prozentsatz für das Kalenderjahr 2025 und veröffentlicht diesen Prozentsatz bis zum 15. Dezember 2024 barrierefrei auf seiner Internetseite. Hiermit veröffentlicht das InEK gemäß § 5 Absatz 3k Satz 5 KHEntgG den Prozentsatz für das Kalenderjahr 2025.
Prozentsatz für das Anwendungsjahr 2025


12.12.2024

Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben den DRG-Systemzuschlag für das Jahr 2025 in Höhe von 1,73 € pro Fall vereinbart. Davon entfallen auf die Finanzierung der pauschalierten Zahlungen für die an der Kalkulation teilnehmenden Krankenhäuser (Zuschlagsanteil ‚Kalkulation’) 1,36 € und auf die Finanzierung der InEK GmbH (Zuschlagsanteil ‚InEK’) 0,37 €. Die Vereinbarung der Vertragsparteien auf Bundesebene sowie die aktualisierten Hinweise zur Umsetzung des DRG-Systemzuschlags stellen wir Ihnen ab sofort zur Verfügung.


11.12.2024

Ab sofort stellen wir Ihnen die Vereinbarung zur Bestimmung von Besonderen Einrichtungen für das Jahr 2025 zur Verfügung.


10.12.2024

Die Vertragsparteien haben zum 11.10.2024 die PIA-Dokumentations-Vereinbarung aktualisiert. Die Lesefassung der PIA-Dokumentations-Vereinbarung mit Stand zum 11.10.2024 stellen wir ab sofort auf unserer Internetseite zur Verfügung.


04.12.2024

Die Liste der ersten zertifizierten Grouper für die PEPP-Version 2025 finden Sie auf der Zertifizierungsseite. Die Liste wird entsprechend dem Verlauf der Zertifizierung aktualisiert.


04.12.2024

Die Liste der ersten zertifizierten Grouper für die aG-DRG-Version 2025 finden Sie auf der Zertifizierungsseite. Die Liste wird entsprechend dem Verlauf der Zertifizierung aktualisiert.


04.12.2024

Das Definitionshandbuch der aG-DRG-Version 2025 stellen wir Ihnen im Bereich Definitionshandbuch 2025 zur Verfügung.


04.12.2024

Das Definitionshandbuch der PEPP-Version 2025 stellen wir Ihnen im Bereich Definitionshandbuch zur Verfügung.


29.11.2024

Das „Vorschlagsverfahren zur Einbindung des medizinischen, wissenschaftlichen und weiteren Sachverstandes bei der Weiterentwicklung des PEPP-Systems" (PEPP-Vorschlagsverfahren) für das Jahr 2026 wird am 29. November 2024 mit der Veröffentlichung der Verfahrensweise im Internet eröffnet.  

Das PEPP-Vorschlagsverfahren ermöglicht allen Beteiligten, sich konstruktiv an der Weiterentwicklung des pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen zu beteiligen.



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