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06.12.2012

Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben den DRG-Systemzuschlag für das Jahr 2013 in Höhe von 1,10 € pro Fall konsentiert. Davon entfallen auf die Finanzierung der pauschalierten Zahlungen für die an der Kalkulation teilnehmenden Krankenhäuser (Zuschlagsanteil ‚Kalkulation’) 0,97 € und auf die Finanzierung der InEK GmbH (Zuschlagsanteil ‚InEK’) 0,13 €. Die Vereinbarung der Vertragsparteien auf Bundesebene sowie die aktualisierten Hinweise zur Umsetzung des DRG-Systemzuschlags stellen wir Ihnen ab sofort zur Verfügung.


05.12.2012

Das Definitionshandbuch der G-DRG-Version 2013: Kompaktversion stellen wir Ihnen im Bereich Definitionshandbuch 2013 zur Verfügung.


03.12.2012

Ab sofort stellen wir Ihnen die erweiterten Hinweise zur Leistungsplanung/Budgetverhandlung (G-DRG) für das Jahr 2013 bereit.


03.12.2012

Das Definitionshandbuch der PEPP-Version 2013 stellen wir Ihnen im Bereich Definitionshandbuch 2013 zur Verfügung.


30.11.2012

Die Liste der zertifizierten Grouper für die PEPP-Version 2013 finden Sie auf der Zertifizierungsseite. Die Liste wird entsprechend dem Verlauf der Zertifizierung laufend aktualisiert.


30.11.2012

Das „Vorschlagsverfahren zur Einbindung des medizinischen, wissenschaftlichen und weiteren Sachverstandes bei der Weiterentwicklung des G-DRG-Systems für das Jahr 2014“ (G-DRG-Vorschlagsverfahren für 2014) wird am 30. November 2012 mit der Veröffentlichung der Verfahrensweise im Internet eröffnet.


30.11.2012

Die Fortschreibung der Vereinbarung über die Übermittlung von Daten nach § 21 steht unter Datenlieferung § 21 KHEntG in der Rubrik Datensatzbeschreibung zur Verfügung.


30.11.2012

Ab sofort stellen wir Ihnen die amtliche Begründung zum Referentenentwurf zur PEPPV 2013, angepaßt an den Verordnungstext vom 19.11.2012, zur Verfügung.


29.11.2012

Im Rahmen der „Verordnung zum pauschalierenden Entgeltsystem für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen für das Jahr 2013“ (PEPPV 2013) wurde das InEK vom Bundesministerium für Gesundheit beauftragt, ein Vorschlagsverfahren zur Weiterentwicklung des PEPP-Entgeltsystems  zu etablieren.

Das PEPP-Vorschlagsverfahren ermöglicht allen Beteiligten, sich konstruktiv an der Weiterentwicklung des pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen zu beteiligen.


28.11.2012

Das Definitionshandbuch der G-DRG-Version 2013 stellen wir Ihnen im Bereich Definitionshandbuch 2013 zur Verfügung.



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