Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben den DRG-Systemzuschlag für das Jahr 2011 konsentiert. Er beträgt 1,13 € pro Fall. Davon entfallen auf die Finanzierung der pauschalierten Zahlungen für die an der Kalkulation teilnehmenden Krankenhäuser (Zuschlagsanteil ‚Kalkulation’) 0,91 € und auf die Finanzierung der InEK GmbH (Zuschlagsanteil ‚InEK’) 0,22 €. Die Vereinbarung der Vertragsparteien auf Bundesebene sowie die aktualisierten Hinweise zur Umsetzung des DRG-Systemzuschlags stellen wir Ihnen zum Herunterladen zur Verfügung.