Gemäß § 4 der Vereinbarung über die Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen gemäß § 17d KHG (Psych-Entgeltsystem) ist für die Entwicklung und Anwendung eines leistungsgerechten Entgeltsystems die Kodierung zu vereinheitlichen. Um eine einheitliche Anwendung der Diagnosen- und Prozedurenklassifikation zu ermöglichen, vereinbaren die Vertragspartner Kodierrichtlinien. Die erste Ausfertigung dieser Richtlinien wurde zur Anwendung und Schulung am 13.01.2010 veröffentlicht (DKR-Psych 2010).
Die für das Jahr 2011 überarbeitete Version der Kodierrichtlinien (DKR-Psych 2011) wurde inhaltlich abschließend zwischen den Partnern der Selbstverwaltung abgestimmt. Das Beteiligungsverfahren nach § 17d Abs. 3 KHG ist erfolgt.