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30.01.2009

Ab sofort stellen wir Ihnen gemäß § 1 Abs. 3 der NUB-Vereinbarung eine aktuelle Aufstellung der Anfragen (Aufstellung der Informationen nach § 6 Abs. 2 KHEntgG ) mit dem dazugehörigen Prüfergebnis sowie der jeweiligen Anzahl der anfragenden Krankenhäuser im Bereich "Neue Untersuchungs- u. Behandlungsmethoden" zum Herunterladen zur Verfügung.


30.01.2009

Ab sofort stehen Ihnen die Dokumente für das Fehlerverfahren des Datenjahres 2008 zur Verfügung.


26.01.2009

Ab sofort stellen wir Ihnen den Bogen zur Meldung bzw. Korrekturmeldung des DRG-Systemzuschlags 2009 sowie das Anschreiben an die Krankenhäuser zum Herunterladen zur Verfügung.


14.01.2009

Die Klarstellungen der Vertragsparteien nach § 17b Abs. 2 Satz 1 KHG zur FPV 2009 wurden durch eine lfd. Nr. 9 ergänzt, die den Umgang mit dem in Anlage 1 Teil b) Bewertungsrelationen bei Versorgung durch Belegabteilungen bei der Fallpauschale F65A Periphere Gefäßkrankheiten mit komplexer Diagnose und äußerst schweren CC versehentlich fehlerhaft angegebenen Wert in Spalte 13 "Externe Verlegung Abschlag/Tag (Bewertungsrelation)" regelt. Die aktualisierte Fassung der Klarstellungen zur FPV 2009 finden Sie hier zum Herunterladen.


17.12.2008

Ab sofort stellen wir Ihnen den Abschlussbericht zur Weiterentwicklung des G-DRG-Systems 2009 sowie die G-DRG V2007/2009 Report-Browser mit den Kalkulationsergebnissen bei Versorgung in Hauptabteilungen und bei belegärztlicher Versorgung zum Herunterladen zur Verfügung.


12.12.2008

Das Definitionshandbuch der G-DRG-Version 2009 stellen wir Ihnen ergänzend als Kompaktversion in drei Bänden im Bereich Definitionshandbuch 2009 zur Verfügung.


10.12.2008

Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben den DRG-Systemzuschlag für das Jahr 2009 konsentiert. Er beträgt 1,03 € pro Fall. Davon entfallen auf die Finanzierung der pauschalierten Zahlungen für die an der Kalkulation teilnehmenden Krankenhäuser (Zuschlagsanteil ‚Kalkulation’) 0,70 € und auf die Finanzierung der InEK GmbH (Zuschlagsanteil ‚InEK’) 0,33 €. Die Vereinbarung der Vertragsparteien auf Bundesebene sowie die aktualisierten Hinweise zur Umsetzung des DRG-Systemzuschlags stellen wir Ihnen zum Herunterladen zur Verfügung.


05.12.2008

Bei den Änderungen gegenüber der Vorjahresfassung handelt es sich um redaktionelle Anpassungen der jahresbezogenen Angaben, sowie um Klarstellungen. Das Datenfeld ‚Fallzusammenführungsgrund’ wurde um das Merkmal ‚MF Fallzusammenführung nach FPV2008 von mehr als zwei Fällen mit mehr als einem Fallzusammenführungsgrund ohne Rückverlegung’ ergänzt. Für Kalkulationskrankenhäuser entfällt künftig die Angabe des Kalkulationsverfahrens in der Datei „Kostenmodul“.


04.12.2008

Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben die VBE 2009 konsentiert. Die wesentlichen Änderungen sind die Streichung der 10% Regelung für selbständige Kinderkrankenhäuser bei gleichzeitiger Herstellung der Schiedsstellenfähigkeit für die von der Streichung betroffenen Kinderkrankenhäuser (§ 1 Abs. 5 neuer Satz 3 und § 4 Abs. 1 Satz 2) sowie die Beauftragung des InEK zur Überprüfung der Regelung für Palliativeinheiten für die VBE 2010 (Präambel). Details entnehmen Sie bitte der VBE 2009.


01.12.2008

Die Kalkulationsvereinbarung regelt das Zusammenspiel zwischen Kalkulationskrankenhaus und InEK auf vertraglicher Ebene. Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die Auslegung redaktioneller Schwachstellen Schwierigkeiten im Miteinander und damit für die Gesamtheit der Kalkulation herauf beschwören kann. Zur Sicherung der Kalkulation hat sich das InEK in Abstimmung mit den Vertragsparteien auf Bundesebene daher entschieden, die Kalkulationsvereinbarung zu aktualisieren und die redaktionellen Schwachstellen zu beseitigen. Für die große Mehrzahl der Krankenhäuser mit einer Vereinbarung bedeutet die diesbezügliche Anpassung des Vereinbarungstextes keine Veränderung. Im Zuge der Aktualisierung wurde die Kalkulationsvereinbarung auch insgesamt redaktionell auf einen neuen Stand gebracht. So werden nunmehr die Bestandteile einer vollständigen Datenlieferung im Rahmen der Kalkulationsteilnahme ausdrücklich genannt und die etablierten Lieferfristen aufgeführt. Die Regelungen zur pauschalierten Vergütung wurden inhaltlich strukturiert und vollständig in den Vereinbarungstext integriert.

Die aktualisierten Dokumente finden Sie im Bereich Kalkulation. Krankenhäuser mit bestehender Vereinbarung wurden zwecks Austauschs der Kalkulationsvereinbarung bereits angeschrieben; sie brauchen aufgrund dieser Information nicht tätig zu werden.



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