Pflegepersonaluntergrenzen 2021


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Umsetzung der Verordnung zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen in Krankenhäusern (PpUGV) für das Jahr 2021

Mit der Verordnung werden bestimmte Bereiche in Krankenhäusern als pflegesensitiv festgelegt (Allgemeine Chirurgie, Herzchirurgie, Unfallchirurgie, Innere Medizin, Kardiologie, Geriatrie, Neurologie, Neurologische Schlaganfalleinheit, Neurologische Frührehabilitation, Intensivmedizin, Pädiatrische Intensivmedizin und Pädiatrie). Für diese ermittelten pflegesensitiven Bereiche werden Pflegepersonaluntergrenzen vorgegeben.

Nachweisvereinbarung für das Jahr 2021

Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben die Nachweisvereinbarung nach § 137i Abs. 4 SGB V über den Nachweis zur Einhaltung von Pflegepersonaluntergrenzen konsentiert. Danach sind quartalsweise (zum 15.04.2021, 15.07.2021, 15.10.2021 und 15.01.2022) die durchschnittliche Pflegepersonalausstattung (differenziert nach Pflegefachkräften und Pflegehilfspersonal), die durchschnittliche Patientenbelegung (für die Nachtschicht ermittelt aus dem Mitternachtsbestand, für die Tagschicht ermittelt aus dem Patientenstand um 12:00 Uhr), die Anzahl an Patienten, die durchschnittliche Anzahl an aufgestellten Betten, die Anzahl an Belegungstagen und die Anzahl der Schichten, in denen die Pflegepersonaluntergrenzen nicht eingehalten wurden, an das InEK und die örtlichen Vertragsparteien nach § 11 KHEntgG zu melden.

Weiterentwicklung der Pflegepersonaluntergrenzen

Zur Weiterentwicklung der Pflegepersonaluntergrenzen im Jahr 2021 ist das InEK durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) beauftragt worden, unter Anpassung des Konzepts zur Abfrage und Übermittlung von Daten im Sinne des § 137i Abs. 3a SGB V erneut eine Datenerhebung durchzuführen. Auf Grundlage dieses Konzepts wurden Krankenhäuser ausgewählt, Daten zur Herstellung der für die Weiterentwicklung der Pflegepersonaluntergrenzen erforderlichen Datengrundlage zu liefern. In der diesjährigen Weiterentwicklung stehen neben dem in der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) genannten pflegesensitiven Bereich Pädiatrie auch die neuen Bereiche Orthopädie sowie Gynäkologie und Geburtshilfe im Fokus. Eine breite Datengrundlage zielt u.a. darauf, in dem etablierten pflegesensitiven Bereich Pädiatrie eine fachspezifische Differenzierung der Pflegepersonaluntergrenzen und in den neuen Bereichen Orthopädie sowie Gynäkologie und Geburtshilfe die Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen zu ermöglichen.

Die Anlagen 2a, 2b und 3 sowie die auszufüllenden Excel-Dateien/CSV-Dateien finden die gezogenen Krankenhäuser hier Dokumente für gezogene Krankenhäuser

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