Datenübermittlung nach § 6a KHG (Zuweisung von Leistungsgruppen)


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Die für die Krankenhausplanung zuständige Landesbehörde übermittelt jeweils zum 31. Oktober eines Kalenderjahres die Daten gemäß § 6a Absatz 6 Satz 1 KHG, erstmals bis zum 31. Oktober 2026, an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus.

Die für die Krankenhausplanung zuständige Landesbehörde kann die Daten erstmals bereits zum 31. Oktober 2025 an das InEK übermitteln, um eine Übermittlung einer Information über die Höhe der Vorhaltevolumen an den Krankenhausträger für das Kalenderjahr 2026 zu ermöglichen.

Das InEK gewährleistet eine Datenannahme ab dem 1. Oktober 2025.

Dokumente zur Datenlieferung

Die vorliegende Datensatzbeschreibung regelt das Nähere zur Datenübermittlung.

Datensatzbeschreibung - Datenübermittlung gemäß § 6a Absatz 6 KHG

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