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27.03.2013

Ab sofort stellen wir Ihnen den Endbericht zum dritten Zyklus der G-DRG-Begleitforschung gem. § 17b Abs. 8 KHG (Datenjahre 2008-2010) zur Verfügung. Neben dem ca. 650seitigen Bericht stellen wir eine anwenderfreundliche Datenbank zur Verfügung, in der die für alle drei Forschungszyklen analysierten Daten zusammengestellt wurden. Der Bericht ist ebenfalls in die Datenbank integriert.


21.02.2013

Im Vergleich zur Aufstellung vom 30.01.2013 ergeben sich geänderte Zuordnungen bei zwei Verfahren (aktualisierte Aufstellung der Informationen nach § 6 Abs. 2 KHEntgG). Das Verfahren „Anlegen eines arteriovenösen Shunts durch eine Gefäßprothese mit integriertem Stent“ (lfd. Nr. 32 in der NUB-Aufstellung vom 30.01.2013) wurde aufgrund von Rückfragen klargestellt und die Bezeichnung der Kategorie präzisiert. Das Verfahren ist in der aktualisierten Aufstellung unter der lfd. Nr. 88 als „Implantation einer Gefäßprothese mit integriertem Stent im Rahmen von arteriovenöser Shunt- und peripherer Bypasschirurgie“ aufgeführt und erhält einen geteilten Status: Status 1 für die Anwendung in der arteriovenösen Shuntchirurgie, Status 2 für die Anwendung in der peripheren Bypasschirurgie. Das Verfahren „Antikörperbeschichteter, medikamentefreisetzender Koronarstent“ (lfd. Nr. 29 in der NUB-Aufstellung vom 30.01.2013, lfd. Nr. 572 in der aktualisierten Aufstellung vom 21.02.2013) wurde korrigiert auf Status 4.

In der Gesamtschau des NUB-Verfahrens für 2013 ergibt sich damit auf aktueller Basis:

Von den 600 eingegangenen inhaltlich verschiedenen Methoden/Leistungen wurden 83 mit Status 1, 468 mit Status 2, keine mit Status 3 und 31 mit Status 4 gekennzeichnet. Für 15 Methoden/Leistungen wurde eine inhaltlich differenzierte Status-Kennzeichnung vergeben. Bei drei Methoden/Leistungen ist die Festlegung des „Status 2013“ bis zur abschließenden Entscheidung durch die Selbstverwaltungspartner nach § 17b KHG ausgesetzt. Bezogen auf die 20.994 insgesamt eingegangenen Anfragen (nach Bereinigung um inhaltliche Duplikate und inklusive der stellvertretenden Anfragen) ergibt sich folgendes Bild:8.178 Anfragen wurden mit Status 1, 9.431 Anfragen mit Status 2, keine Anfrage mit Status 3 und 1.622 Anfragen mit Status 4 gekennzeichnet. Für 1.738 Anfragen wurde eine inhaltlich differenzierte Status-Kennzeichnung vergeben und für 25 Anfragen wurde der „Status 2013“ bis zur abschließenden Entscheidung durch die Selbstverwaltungspartner nach § 17b KHG ausgesetzt.


07.02.2013

Ab sofort stellen wir in den entsprechenden Bereichen die ergänzenden Dokumente für die Kalkulationen (DRG, PSY) ab dem Datenjahr 2012 bereit. Die ergänzenden Dokumente ab dem Datenjahr 2012 wurden den Kalkulationsteilnehmern bereits zur Verfügung gestellt.


05.02.2013

Der Gesetzgeber hat in § 17b Abs. 9 Krankenhausfinanzierungsgesetz den GKV-Spitzenverband, den Verband der privaten Krankenversicherung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (Vertragsparteien) damit beauftragt, einen Forschungsauftrag zur Mengenentwicklung im G-DRG-System durchzuführen.

Dabei sollen insbesondere bestehende Einflussgrößen untersucht und Lösungsvorschläge erarbeitet werden. Zur Umsetzung dieser Aufgaben wurden von den Vertragsparteien rund 20 Forschungsfragen identifiziert. Die Vertragsparteien haben das InEK beauftragt, zur Beantwortung der Forschungsfragen sowie zur Bewertung und Entwicklung von Lösungsvorschlägen einen geeigneten Vertragspartner zu suchen. Sie finden die Unterlagen zur EU-Weiten Ausschreibung unter folgendem Link: http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:38672-2013:TEXT:DE:HTML


01.02.2013

Ab sofort stellen wir Ihnen die aggregierten Daten aus der Datenlieferung nach § 21KHEntgG für das Datenjahr 2011 mittels G-DRG Browser zur Verfügung.


31.01.2013

Nach Abstimmung mit den Vertragsparteien auf Bundesebene veröffentlichen wir die Beschreibung des Fehlerverfahrens für die Datenlieferung gemäß § 21 KHEntgG für das Datenjahr 2012.


30.01.2013

Ab sofort stellen wir Ihnen gemäß § 1 Abs. 3 der NUB-Vereinbarung eine aktuelle Aufstellung der Anfragen (Aufstellung der Informationen nach § 6 Abs. 2 KHEntgG) mit dem dazugehörigen Prüfergebnis sowie der jeweiligen Anzahl der anfragenden Krankenhäuser im Bereich "Neue Untersuchungs- u. Behandlungsmethoden" zum Herunterladen zur Verfügung.


29.01.2013

Ab sofort stellen wir Ihnen den Bogen zur Meldung bzw. Korrekturmeldung des DRG-Systemzuschlags 2013 sowie das Anschreiben an die Krankenhäuser zum Herunterladen zur Verfügung.


11.01.2013

Bei der Vereinbarung des DRG-Systemzuschlags für 2011 haben die Vertragsparteien auf Bundesebene konsentiert, dass beginnend mit dem Jahr 2013 die Stichproben für die Kalkulationsteilnahme zur  Pflege und Weiterentwicklung des G-DRG-Systems sowie zur Einführung und Weiterentwicklung des PEPP-Entgeltsystems zusammengeführt werden sollen. Die Zusammenführung der Stichproben geht mit einer Überarbeitung des Vergütungskonzepts zur pauschalierten Vergütung einer erfolgreichen Kalkulationsteilnahme einher. Krankenhäuser, die eine Kalkulationsvereinbarung mit dem InEK geschlossen haben, wurden angeschrieben und um Austausch der Vereinbarungen gebeten; diese brauchen nichts weiter zu unternehmen.

Im Folgenden stellen wir Ihnen das neue Vergütungskonzept kurz vor.

Die pauschalierte Vergütung setzt sich aus einem festen Grundbetrag und einer variablen Vergütung in Abhängigkeit von Qualität und Anzahl der von uns nach Durchführung der Plausibilitäts- und Konformitätsprüfungen akzeptierten Datensätze zusammen.

Der Grundbetrag wird vertraglich fest auf einen Betrag von 14.000 Euro fixiert. Nach mindestens fünf Jahren ununterbrochener erfolgreicher Kalkulationsteilnahme kann ein Krankenhaus zukünftig einen (jährlichen) Zuschlag „Langzeitqualität“ in Höhe von 4.000 Euro zur Bonifikation erhalten. Der Zuschlag „Langzeitqualität“ kann erstmals für eine erfolgreiche Teilnahme im Jahr 2013 (Datenjahr 2012) ausgeschüttet werden; Voraussetzung dafür ist eine ununterbrochene erfolgreiche Teilnahme in den Jahren 2009 bis 2013. Nach insgesamt elf Jahren ununterbrochener erfolgreicher Teilnahme wird der Zuschlag „Langzeitqualität“ auf 7.000 Euro angehoben.

Die variable Vergütung erfolgt in Abhängigkeit des zur Verfügung stehenden Finanzierungsvolumens. Das zur Verfügung stehende Finanzierungsvolumen wird auf alle von uns akzeptierten Kalkulationsdatensätze nach Maßgabe der folgenden Gewichtung verteilt:

1. DRG-Kalkulation, vollstationärer Fall  1,00

2. DRG-Kalkulation, teilstationärer Tag  0,18

3. PEPP-Kalkulation, Tag                       0,22

4. Ergänzende Datenbereitstellung, Fall 0,75


11.01.2013

In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat das InEK einen Abschlussbericht Entwicklung des pauschalierenden Entgeltsystems für Psychiatrie und Psychosomatik gem. § 17d KHG (PEPP) erstellt. Er beschreibt Grundlagen, Verfahrensweisen und Ergebnisse der Entwicklung des PEPP-Entgeltsystems für das Jahr 2013 und enthält neben einem redaktionellen Teil auch einen tabellarischen Teil, in dem insbesondere statistische Daten zur Kalkulation und eine Liste der Einrichtungen mit Kalkulationsvereinbarung aufgeführt werden.



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