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24.04.2023

Pflegebudget - Datenlieferungen der Krankenhäuser für das Vereinbarungsjahr 2022

Ab sofort steht Ihnen das InEK-Datenportal für die Übermittlung der Bestätigung des Jahresabschlussprüfers 2022 gem. § 6a Abs. 3 Satz 4 KHEntgG zur Verfügung. Weitere Informationen zur Datenübermittlung sowie die „Festlegungen gemäß § 6a Abs. 3 Satz 7 KHEntgG im Benehmen mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen vom 20.04.2023“ finden Sie zudem hier.


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