Inhalt
Die für die Krankenhausplanung zuständige Landesbehörde übermittelt jeweils zum 30. September eines Kalenderjahres die Daten gemäß § 6a Absatz 6 Satz 1 KHG, erstmals bis zum 30. September 2027, an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus.
Die für die Krankenhausplanung zuständige Landesbehörde kann die Daten erstmals bereits zum 31. Dezember 2025 bzw. 31.Dezember 2026 an das InEK übermitteln, um eine Übermittlung einer Information über die Höhe der Vorhaltevolumen an den Krankenhausträger für das Kalenderjahr 2026 bzw. 2027 zu ermöglichen.
Das InEK gewährleistet eine Datenannahme seit dem 1. Oktober 2025.
Dokumente zur Datenlieferung
Die vorliegende Datensatzbeschreibung regelt das Nähere zur Datenübermittlung.
Stand der Datensatzbeschreibung: 06.07.2026
Datensatzbeschreibung - Datenübermittlung gemäß § 6a Absatz 6 KHG
Datenübermittlung_P6a-KHG_2026_20260706.pdf
(195,03 kB)
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Datenübermittlung_P6a-KHG_Änderungsversion_2026_20260706.pdf
(184,86 kB)
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