Dritte Ziehung zur Erhöhung der Repräsentativität der Kalkulation


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Inhalt

Zur Umsetzung der Vorgaben des § 17b Abs. 3 S. 6 KHG wurde auf Basis der Änderungsvereinbarung vom 16.08.2022 am Freitag, dem 23. September 2022 die dritte Ziehung von Krankenhäusern, die zur Teilnahme an der Kostenkalkulation verpflichtet werden, unter notarieller Begleitung durchgeführt. Die Dokumentation der Ziehung finden Sie hier.

Für den Entgeltbereich „DRG“ wurden insgesamt 30 Ziehungen durchgeführt, bei denen jeweils ein Krankenhaus zufällig gezogen wurde. Die Verpflichtung zur Kalkulationsteilnahme aus der dritten Ziehung erstreckt sich auf die Datenjahre 2022 – 2026 (Kalkulationsteilnahme 2023 – 2027). Das Ziehungsergebnis stellen wir Ihnen gem. § 4 Abs. 2 der Vereinbarung zur Erhöhung der Repräsentativität der Kalkulation ab sofort als pdf-Dokument zur Verfügung. Die dort aufgelisteten Krankenhäuser erhalten in den nächsten Tagen eine individuelle Information gem. § 2 Abs. 2 der Vereinbarung zur Erhöhung der Repräsentativität der Kalkulation mit Angaben zu den mit der Verpflichtung verbundenen Arbeiten, den Voraussetzungen einer erfolgreichen Kalkulationsteilnahme (inkl. pauschalierter Vergütung) und den mit der Verpflichtung verbundenen Sanktionsregelungen.

Entgeltbereich „DRG“

Für die Erhöhung der Repräsentativität der Kalkulationsstichprobe im Entgeltbereich „DRG“ wurden 30 Ziehungsrunden durchgeführt. In jeder Ziehungsrunde standen jeweils die 30 Krankenhäuser zur Auswahl, die anhand ihrer Trägerschaft „privat“ bzw. „frei-gemeinnützig“ und ihres DRG-Leistungsspektrums den höchsten Beitrag zur Erhöhung der Repräsentativität leisten konnten. Hinsichtlich der Trägerschaft wurden 26 Häuser in privater und 4 Häuser in frei-gemeinnütziger Trägerschaft gezogen.

Ziehungsergebnis vom 23.09.2022 Entgeltbereich „DRG“
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