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Veröffentlicht am: 30.09.2025
Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)) wurde das Vergütungssystem für Krankenhäuser um Vorhaltebudgets erweitert (siehe § 6b Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG)). In diesem Zusammenhang werden in § 37 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) Aufgaben im Zusammenhang mit der Ermittlung der Vergütung eines Vorhaltebudgets an das InEK übertragen: So wird das InEK mit § 37 Absatz 1 Satz 5 KHG beauftragt, bis zum 30. September 2025 ein Konzept zur Vorgehensweise bei der Ermittlung des Vorhaltevolumens für ein Land, eine Leistungsgruppe und einen Krankenhausstandort zu erstellen und dieses später, soweit dies erforderlich ist, zu aktualisieren.
Das vorliegende Konzept beinhaltet die Vorgehensweise zur Ermittlung der Vorhaltevolumen für ein Land, eine Leistungsgruppe und einen Krankenhausstandort für das Kalenderjahr 2026. Alle weiteren Regelungen, welche die nachfolgenden Jahre betreffen, werden in späteren Aktualisierungen dieses Konzepts veröffentlicht.