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Veröffentlichung der Indikationsbereiche für onkochirurgische Leistungen gemäß § 40 Absatz 1 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG)
Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) stellt gemäß § 40 Absatz 1 KHG für onkochirurgische Leistungen eine nach Indikationsbereichen differenzierte Liste mit den definierenden Diagnosen- und Prozedurenschlüsseln (gemäß ICD-10-GM und OPS jeweils in der Version 2025) zur Verfügung.
Diese Liste macht die Zuordnung von Behandlungsfällen zu den onkochirurgischen Indikationsbereichen nachvollziehbar. Grundsätzlich werden bösartige Neubildungen sowohl als Haupt- als auch als Nebendiagnose berücksichtigt; unter Umständen können Fälle auch mehreren Indikationsbereichen zugeordnet werden.
Das InEK wird nach § 40 Absatz 1 Satz 6 KHG bis zum 31. Dezember 2026 eine entsprechende Datenverarbeitungslösung (Grouper) zertifizieren und das zugehörige Definitionshandbuch veröffentlichen.

Onkochirurgische_Indikationsbereiche_gemäß_Paragraf_40_KHG_20260831.xlsx
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