Onkochirurgische Indikationsbereiche gemäß § 40 KHG


Bildschirmansicht

Schnellnavigation im Dokument


Inhalt

Veröffentlichung der Indikationsbereiche für onkochirurgische Leistungen gemäß § 40 Absatz 1 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG)

Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) stellt gemäß § 40 Absatz 1 KHG für onkochirurgische Leistungen eine nach Indikationsbereichen differenzierte Liste mit den definierenden Diagnosen- und Prozedurenschlüsseln (gemäß ICD-10-GM und OPS jeweils in der Version 2025) zur Verfügung.

Diese Liste macht die Zuordnung von Behandlungsfällen zu den onkochirurgischen Indikationsbereichen nachvollziehbar. Grundsätzlich werden bösartige Neubildungen sowohl als Haupt- als auch als Nebendiagnose berücksichtigt; unter Umständen können Fälle auch mehreren Indikationsbereichen zugeordnet werden.

Das InEK wird nach § 40 Absatz 1 Satz 6 KHG bis zum 31. Dezember 2026 eine entsprechende Datenverarbeitungslösung (Grouper) zertifizieren und das zugehörige Definitionshandbuch veröffentlichen.

Onkochirurgische Indikationsbereiche gemäß § 40 KHG
Download Datei Onkochirurgische_Indikationsbereiche_gemäß_Paragraf_40_KHG_20260831.xlsx (89,78 kB) Download-Hilfe?
Falls Sie Probleme beim Download haben sollten, melden Sie sich bitte unter +49(0)2241/9382-38.
Weitere Informationen zu Downloads stehen im Hilfebereich .

seitenübergreifender Abschnitt