Veröffentlichung nach § 17b Absatz 1 Satz 14 KHG


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Veröffentlichung der Krankenhäuser nach § 17b Absatz 1 Satz 14 Krankenhausfinanzierungsgesetz im Jahr 2025

Veröffentlicht am: 11.07.2025

Durch den im Rahmen des Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus  und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)) neu eingeführten § 17b Absatz 1 Satz 14 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) hat das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) eine Liste an Krankenhäusern, die die dort genannten Vorgaben erfüllen, erstmals bis zum 30. Juni 2025 zu veröffentlichen.

Veröffentlichung nach § 17b Absatz 1 Satz 14 KHG im Jahr 2025
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