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25.04.2012
Ergänzungsvereinbarung zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems gemäß § 17 d KHG
Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben sich im Rahmen einer Ergänzungsvereinbarung am16.03.2012 auf Grundsätze für die Entwicklung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Leistungen gemäß § 17d KHG verständigt.

