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19.11.2012
PEPPV 2013 in Kraft gesetzt
Mit der „Verordnung zum pauschalierenden Entgeltsystem für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen für das Jahr 2013 (Verordnung pauschalierende Entgelte Psychiatrie und Psychosomatik 2013 – PEPPV 2013)“ vom 19.11.2012 wird der PEPP-Entgeltkatalog sowie die dazugehörigen Abrechnungsbestimmungen für 2013 durch Ersatzvornahme in Kraft gesetzt. Gleichzeitig veröffentlichen wir das zum PEPP-Entgeltkatalog gehörige Definitionshandbuch 2011/2013.

