Zweite Ziehung zur Erhöhung der Repräsentativität der Kalkulation


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Zur Umsetzung der Vorgaben des § 17b Abs. 3 S. 6 KHG wurde auf Basis der Ergänzungsvereinbarung am Freitag, den 22. September 2017 die zweite Ziehung von Krankenhäusern, die zur Teilnahme an der Kostenkalkulation verpflichtet werden, unter notarieller Begleitung durchgeführt.

Für die Entgeltbereiche „DRG“ und „PSY“ sowie für die Kalkulation der Investitionsbewertungsrelationen (INV-Kalkulation) wurden insgesamt 80 Ziehungen durchgeführt, bei denen jeweils ein Krankenhaus zufällig gezogen wurde. Die Verpflichtung zur Kalkulationsteilnahme aus der zweiten Ziehung erstreckt sich auf die Datenjahre 2017 – 2021 (Kalkulationsteilnahme 2018 – 2022). Das Ziehungsergebnis stellen wir Ihnen gem. § 4 Abs. 2 der Vereinbarung zur Erhöhung der Repräsentativität der Kalkulation ab sofort als pdf-Dokument zur Verfügung. Die dort aufgelisteten Krankenhäuser erhalten in den nächsten Tagen eine individuelle Information gem. § 2 Abs. 2 der Vereinbarung zur Erhöhung der Repräsentativität der Kalkulation mit Angaben zu den mit der Verpflichtung verbundenen Arbeiten, den Voraussetzungen einer erfolgreichen Kalkulationsteilnahme (inkl. pauschalierter Vergütung) und den mit der Verpflichtung verbundenen Sanktionsregelungen.

Videodokumentation: Einführende Worte zur Ziehung.

Entgeltbereich „PSY“

Für die Erhöhung der Repräsentativität der Kalkulationsstichprobe im Entgeltbereich „PSY“ wurden 20 Ziehungsrunden durchgeführt. In jeder Ziehungsrunde standen jeweils die 25 Krankenhäuser zur Auswahl, die anhand ihrer Trägerschaft „privat“ bzw. „frei-gemeinnützig“ und ihres psychiatrischen bzw. psychosomatischen Leistungsspektrums den höchsten Beitrag zur Erhöhung der Repräsentativität leisten konnten. Hinsichtlich der Trägerschaft wurden 14 Häuser in privater und 6 Häuser in frei-gemeinnütziger Trägerschaft gezogen.

Ziehungsergebnis vom 22.09.2017 Entgeltbereich „PSY“
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Entgeltbereich „DRG“

Für die Erhöhung der Repräsentativität der Kalkulationsstichprobe im Entgeltbereich „DRG“ wurden 20 Ziehungsrunden durchgeführt. In jeder Ziehungsrunde standen jeweils die 30 Krankenhäuser zur Auswahl, die anhand ihrer Trägerschaft „privat“ bzw. „frei-gemeinnützig“ und ihres DRG-Leistungsspektrums den höchsten Beitrag zur Erhöhung der Repräsentativität leisten konnten. Hinsichtlich der Trägerschaft wurden 17 Häuser in privater und 3 Häuser in frei-gemeinnütziger Trägerschaft gezogen.

Ziehungsergebnis vom 22.09.2017 Entgeltbereich „DRG“
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INV-Kalkulation

Für die Erhöhung der Repräsentativität der Kalkulationsstichprobe im Rahmen der INV-Kalkulation wurden 2 Ziehungen mit jeweils 20 Ziehungsrunden (insgesamt also 40 Ziehungsrunden) durchgeführt. In jeder Ziehungsrunde standen jeweils die 30 Krankenhäuser zur Auswahl, die anhand ihrer Trägerschaft „privat“ bzw. „frei-gemeinnützig“ und ihres Leistungsspektrums den höchsten Beitrag zur Erhöhung der Repräsentativität im Sinne des Ziehungskonzeptes (Anlage 1 der Ergänzungsvereinbarung) leisten konnten. Zur Verbesserung der Datengrundlage zur INV-Kalkulation im Entgeltbereich „PSY“ wurde in 20 Ziehungsrunden ausschließlich aus der Gruppe der psychiatrischen bzw. psychosomatischen Fachkrankenhäuser gezogen. Hinsichtlich der Trägerschaft wurden in diesem Entgeltbereich 9 Häuser in privater und 11 Häuser in frei-gemeinnütziger Trägerschaft gezogen. Zur Verbesserung der Datengrundlage zur INV-Kalkulation im Entgeltbereich „DRG“ wurde in 20 Ziehungsrunden aus allen übrigen Krankenhäusern mit Ausnahme der Gruppe der psychiatrischen bzw. psychosomatischen Fachkrankenhäuser gezogen. Hinsichtlich der Trägerschaft wurden in diesem Entgeltbereich 16 Häuser in privater und 4 Häuser in frei-gemeinnütziger Trägerschaft gezogen.

Ziehungsergebnis vom 22.09.2017 INV-Kalkulation
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