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09.03.2020

Aktualisierung Aufstellung der Informationen gem. § 6 Abs. 4 BPflV NUB-PEPP-Anfragen

Im Bereich Neue Untersuchungs- u. Behandlungsmethoden steht eine aktualisierte Aufstellung der Informationen nach § 6 Abs. 4 BPflV für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden für 2020 zum Herunterladen zur Verfügung. Die Aktualisierung betrifft ausschließlich das Verfahren mit der InEK-Verfahrensbezeichnung „Polatuzumab Vedotin“, das auf Grundlage der verfügbaren Informationen die Kriterien der NUB-PEPP-Vereinbarung erfüllt und somit für 2020 den Status 1 (bisher Status 2) erhält.


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