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Meldung der Fallzahl DRGs I68D/E im InEK Datenportal
Leistungserbringende Krankenhäuser mit einer Fallzahl bis einschließlich der Median-Fallzahl der DRGs I68D und/oder I68E, welche im kommenden Jahr die nicht abgesenkten Bewertungsrelationen abrechnen dürfen, müssen eine Fallzahl-Meldung vornehmen und sich auf eine entsprechende Liste von Krankenhäusern setzen lassen. Die erforderliche Meldung ist ab sofort über das InEK Datenportal möglich. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite sowie im (Handbuch zum) InEK Datenportal. Eine Meldung auf anderem Wege ist nicht mehr möglich.