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07.05.2021

Psych-Personalnachweis 2020 - Ab sofort steht Ihnen die Funktion „Psych-Personalnachweisvereinbarung“ auch für das Jahr 2020 im Datenportal zur Verfügung

Im Vergleich zur bisherigen Vorgehensweise müssen keine Vereinbarungsdaten mehr im Datenportal eingegeben werden. Die Vereinbarungsdaten werden automatisch übernommen, sobald die AEB-Daten im Rahmen des Psych-Krankenhausvergleichs nach § 4 BPflV für das jeweilige Datenjahr (ab 2020) übermittelt wurden. Liegen die Vereinbarungsdaten noch nicht vor, können Sie wie bisher einen entsprechenden Ausnahmetatbestand auswählen. Das Prozedere der Eingabe und Testierung der Ist-Daten hat sich nicht geändert. Darüber hinaus sind die vom IQTIG akzeptieren Dateien zur PPP-RL (Teil A, Tabellen 5.1 und 5.2) für alle Quartale und alle Standorte hochzuladen. Diese Funktion wird allerdings erst im Laufe der nächsten Wochen zur Verfügung stehen.


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