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20.01.2021

Veröffentlichung der Entgeltkataloge gem. § 21 Abs. 10 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG)

In § 21 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) werden Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser aufgrund von Sonderbelastungen durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 geregelt.
Gemäß § 21 Abs. 10 Satz 5 KHG stellen wir Ihnen dazu um die variablen Sachkosten bereinigte Entgeltkataloge für die pauschalierenden Entgeltsysteme nach den §§ 17b und 17d KHG zur Verfügung.


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