Pflegepersonaluntergrenzen 2019


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Inhalt

Umsetzung der Verordnung zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen in Krankenhäusern (PpUGV)

Mit der Verordnung werden bestimmte Bereiche in Krankenhäusern als pflegesensitiv festgelegt (Bereich mit Leistungen der Intensivmedizin, Geriatrie, Unfallchirurgie, Kardiologie, Neurologie oder Herzchirurgie). Pflegepersonaluntergrenzen werden für die nach der PpUGV zu ermittelnden pflegesensitiven Bereiche der Intensivmedizin, Geriatrie, Unfallchirurgie und Kardiologie vorgegeben.

Nachweisvereinbarung

Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben die Nachweisvereinbarung nach § 137i Abs. 4 SGB V über den Nachweis zur Einhaltung von Pflegepersonaluntergrenzen konsentiert. Danach sind quartalsweise (zum 15.04., 15.07., 15.10. und 15.01.) die durchschnittliche Pflegepersonalausstattung (differenziert nach Pflegefachkräften und Pflegehilfspersonal), die durchschnittliche Patientenbelegung (gemessen nach dem Mitternachtsbestand) und die Anzahl der Schichten, in denen die Pflegepersonaluntergrenzen nicht eingehalten wurden, an das InEK und die örtlichen Vertragsparteien nach § 11 KHEntgG zu melden.

Weiterentwicklung

Mit dem Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz – PpSG) wurde in § 137i des Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) Absatz 3a eingefügt. In § 137i Abs. 3a SGB V wird das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) beauftragt, ein Konzept für die Weiterentwicklung der Pflegepersonaluntergrenzen zu entwickeln und auf Grundlage des Konzepts Krankenhäuser auszuwählen, die Daten zur Herstellung der für die Weiterentwicklung der Pflegepersonaluntergrenzen erforderlichen Datengrundlage zu liefern haben. Im ersten Schritt der Weiterentwicklung stehen die in der Verordnung zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen in Krankenhäusern (Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung – PpUGV) genannten pflegesensitiven Bereiche im Fokus, in denen Leistungen der Geriatrie, Herzchirurgie, Intensivmedizin, Kardiologie, Neurologie und Unfallchirurgie erbracht werden.

Die Anlagen 2a, 2b und 3 finden die gezogenen Krankenhäuser hier.

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