InEK Datenportal


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Unter der Adresse https://daten.inek.org steht das InEK Datenportal für eine strukturierte Datenkommunikation mit dem InEK zur Verfügung. Über das InEK Datenportal können sowohl Daten an das InEK geliefert als auf Wunsch auch Dokumente abgeholt werden. Die Kommunikation mit dem InEK Datenportal erfolgt über eine verschlüsselte Verbindung. Das InEK Datenportal ist eine Applikation, die auf einem Server des InEK läuft. Als Benutzerschnittstelle wird ein gängiger WebBrowser erwartet. Somit können Sie es unabhängig von einem bestimmten Betriebssystem überall dort einsetzen, wo ein entsprechender Browser verfügbar ist.

Die Nutzung des InEK Datenportal erfordert eine einmalige Registrierung. Nach Registrierung und Aktivierung Ihres Zugangs können Sie das Datenportal mit den gewünschten Funktionen nutzen. Den Funktionsumfang können Sie jederzeit in den Stammdaten ändern. Die Details zur Registrierung und zur Nutzung des Datenportals finden Sie im dazugehörigen Handbuch.

Aufgrund von Sicherheitsrichtlinien werden in diversen Organisationen E-Mails mit Anhang gesperrt. Damit werden jedoch nicht nur der Empfang gefährlicher Anhänge verhindert, sondern auch der Empfang erwünschter Informationen. Das InEK Datenportal erlaubt Ihnen den Zugriff auf bestimmte Dokumente, ohne diese in eine E-Mail zu verpacken. Selbstverständlich werden Sie mit einer Anhang-freien E-Mail informiert. Sie steuern dies im InEK Datenportal mittels Stammdateneinstellung.

Über das InEK Datenportal erhalten Sie den Zugang zum NUB- bzw. NUB-PEPP-Anfrageverfahren. Hier haben Sie die Möglichkeit, NUB- bzw. NUB-PEPP-Anfragen zu formulieren und direkt online an das InEK zu übermitteln. Als Nutzer des InEK Datenportals haben Sie jederzeit Überblick über den Status ihrer NUB-/ NUB-PEPP-Anfragen (in Bearbeitung; an das InEK übergeben; wegen Fehler formal abgelehnt; vom InEK akzeptiert inkl. Verfahrensnummer) und haben nunmehr die Möglichkeit die NUB-/ NUB-PEPP-Anfragen unkompliziert sukzessive an das InEK zu übergeben.

Gem. § 6 Abs. 2 KHEntgG bzw. § 6 Abs. 4 BPflV (Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, NUB bzw. NUB-PEPP) melden die an der Vereinbarung nach § 11 KHEntgG bzw. § 11 BPflV beteiligten Krankenkassen Art und Höhe der vereinbarten NUB-/ NUB-PEPP-Entgelte an die Vertragsparteien auf Bundesebene. Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben mit § 1 Abs. 4 der NUB-Vereinbarung bzw. mit § 1 Abs. 7 der NUB-PEPP-Vereinbarung das InEK mit der Entgegennahme der Krankenkassen-Meldungen gem. § 6 Abs. 2 KHEntgG bzw. § 6 Abs. 4 BPflV beauftragt. Zur Vereinfachung der Meldung steht den für die Meldungen zuständigen Mitarbeitenden der Krankenkassen im InEK-Datenportal eine entsprechende Möglichkeit zur strukturierten elektronischen Übermittlung zur Verfügung.

Das InEK Datenportal enthält den Zugang zum DRG-Vorschlagsverfahren. Hier haben Sie die Möglichkeit, Vorschläge zur Weiterentwicklung des G-DRG-Systems zu formulieren und direkt online an das InEK zu übermitteln.

Ebenso enthält das InEK Datenportal den Zugang zum PEPP-Vorschlagsverfahren. Hier haben Sie die Möglichkeit, Vorschläge zur Weiterentwicklung des PEPP-Systems zu formulieren und direkt online an das InEK zu übermitteln.

Mit dem InEK Datenportal können Sie auf komfortable Art und Weise Datenlieferungen an das InEK durchführen. Insbesondere dient das Datenportal zur Übermittlung von Daten gemäß § 21 KHEntgG. Mehr noch, Sie können beliebige Dateien übermitteln, indem Sie per Knopfdruck eine sogenannte DropBox anfordern. Im Zusammenspiel mit dem InEK DatenDienst bietet das InEK Datenportal die Möglichkeit, die Daten gemäß § 21 KHEntgG auf Formate zu prüfen, zu verschlüsseln und direkt ans InEK zu versenden.

Die aufgezählten Funktionen bilden nur einen Teil der Gesamtfunktionalität des InEK Datenportals ab. Eine Gesamtübersicht sowie Details zur Nutzung des Datenportals finden Sie im dazugehörigen Handbuch.

Handbuch InEK Datenportal

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