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11.12.2014

DRG-Systemzuschlag für 2015 vereinbart

Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben den DRG-Systemzuschlag für das Jahr 2015 in Höhe von 1,13 € pro Fall konsentiert. Davon entfallen auf die Finanzierung der pauschalierten Zahlungen für die an der Kalkulation teilnehmenden Krankenhäuser (Zuschlagsanteil ‚Kalkulation’) 0,91 € und auf die Finanzierung der InEK GmbH (Zuschlagsanteil ‚InEK’) 0,22 €. Die Vereinbarung der Vertragsparteien auf Bundesebene sowie die aktualisierten Hinweise zur Umsetzung des DRG-Systemzuschlags stellen wir Ihnen ab sofort zur Verfügung.


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